Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu
erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen.
****
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;
- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;
- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der Klinikum Worms gGmbH hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der Klinikum Worms gGmbH gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bau-herrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen könnte bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenersparung) empfehlen und ggfs. baulich umsetzen muss;
****
- eine technologieneutrale und Schnittstellen-offene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht).
****
Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren plus einer optionalen Verlängerung von 5 Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftraggebers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumentieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.
****
Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch/Upgrades von Software und/oder Geräten einzuführen.
****
Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Innovationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
****
Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen
zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
****
Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
****
Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitionsbzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für Wartung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte - und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
****
Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen