Beschreibung der Beschaffung
Die Stadthalle Hofgeismar wurde 1978 mit Baugenehmigung errichtet. Es gab jedoch nie eine öffentliche Bauabnahme. Seither wurden zahlreiche Gefahrenverhütungsschauen gem. § 15 des Hess. Gesetze über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom Fachbereich Brand Katastrophenschutz durchgeführt und nur unter Auflagen weiter betrieben. Seit 2016 gab es Machbarkeitsstudien, die einen Neubau an anderer Stelle favorisierten. Nun hat die STAVO einen Teilabriss mit Um- und Neuplanung eines großen Teils des Gebäudes beschlossen.
Das Raumprogramm soll nicht grundsätzlich erweitert werden, jedoch aktuelle Vorschriften zur Barrierefreiheit sowie Wärme-, Schall- und Bandschutz erfüllen. Folgende Nutzungen können entfallen: Kegelbahn, Ratskeller und Wohnung. Märchenstube, Sektbar und Konferenzzimmer könnten ins Konzept integriert werden. Saal Archiv, sowie Mühle im UG sind wiederherzustellen.
Die zentrale Lage geht mit einer schwierigen verkehrlichen Erschließung einher. Der Block Markt-, Farbe-, Georgenstraße Entengasse soll nicht geschlossen werden, die Parkplätze sollen erhalten bleiben. Eine Parkierung im Erdgeschoss soll geprüft werden. Die Eingangssituation aus der Passage von der Marktstraße muss zwingend verbessert oder geändert werden.
Die Grobkosten gehen von folgenden Annahmen aus:
Rückbau EG+OG, Umbau UG, Neubau gleiche Kubatur als EG oder Anbau, entfallene Räume werden als Mehrflächen für Brandschutz und Technik angesetzt.
Die geschätzten Nettobaukosten belaufen sich auf voraussichtlich auf
KG 200 (Abbruch) 500.000 €
KG 300 5.900.000 €
KG 400 2.000.000 €
Summe 8.400.000 €
Ziele der Planung:
- Erhalt des Standortes
- Erhalt mindestens der Gründung der jetzigen Stadthalle
- Erhalt oder Neuschaffung eines Saales mit ähnlicher Kapazität wie im Bestand
- Erhalt oder Neuschaffung von einzeln nutzbaren kleineren Räumen mit geringerer Kapazität wie im Bestand
- Reduktion der Belastung der Nachbarschaft, insbesondere Lärm
- Erreichung mindestens aktueller, besser zukunftsfähiger Energiestandard
- Erfüllung aktueller Sicherheitsstandards insbesondere Brandschutz und Versammlungsstätten
- Einsatz minimaler Haustechnik, um Wartungsaufwand zu minimieren
- Anpassung des Raumangebotes an den Bedarf der Nutzer und die Nachfrage
- Optimiertes Kosten- / Nutzenverhältnis unter Einbeziehung der Unterhaltskosten
- Optimierter Einsatz von Fördermitteln.
- Überlegungen zum Umfeld der Stadthalle zur Optimierung der Erreichbarkeit für alle Mobilitätsformen
Planungsleistungen/ Vergabeverfahren
Die Vergabe soll in Form eines Vergabeverfahrens (VgV) mit Teilnahmewettbewerb für die Objektplanung Gebäude gemäß § 33 - 37 und Anlage 10 HOAI (2021) durchgeführt werden. Ausgeschrieben werden die Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 abschnittsweise für die Leistungsphasen 1 - 2, 3 - 4, 5 - 7 und 8 + 9. In den ersten beiden Leistungsphasen soll ein optimaler Entwurfsansatz erarbeitet werden, welcher die Ziele der Planung möglichst gut integriert.
Ausführungszeitraum
Die Vorentwurfsplanung muss im Januar 2023 abgeschlossen werden, da diese als Grundlage für den Programmantrag im Förderprogramm Lebendige Zentren fungieren soll. Die weiteren Termine sind wie folgt vorgesehen:
• Rückbauantrag und Bauantrag sollen im September 2023 eingereicht werden
• Rückbau und Vergabe Rohbauarbeiten bis Februar 2024
• Vergabe Ausbaugewerke bis Juli 2024 und die
• Abnahme, Inbetriebnahme sowie die Mängelbeseitigung bis Dezember 2024
Die detaillierten Ausführungen sind dem Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.