Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_7 / Mitarbeiterzahlen
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte (pandemiebedingt ohne Nennung für das Jahr 2020) ersichtlich sind.
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung mind. 3 geeigneter Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV zu eigenen, im "Rollgeschäft" erbrachten ÖPNV Verkehrsdienstleistungen (Bus-, Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs Verkehr), nicht zulässig sind Fernbus-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld- bzw. Reise-Verkehre.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebende Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im "Rollgeschäft". Die Referenzleistungen müssen dabei nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung in Umfang und Schwierigkeitsgrad gleichkommen, dabei pro Referenz Angabe von
- der Referenzbezeichnung,
- des Auftragswerts der eigenen erbrachten Leistung
- des Leistungszeitraumes (Benennung des Zeitpunkts Auftragsbeginn MM/JJJJ und Auftragsendes MM/JJJJ)
- des Leistungsinhalts mit Kurzbeschreibung des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen
- Durchführungszeitraum zwingend in den letzten 5 Jahren d.h. Anfang der Leistung spätestens 5 Jahre vor Ende Angebotsfirst und Ende der Leistung bei Einzelaufträgen zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist abgeschlossen, bei Rahmenverträgen zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist mindestens 1 volles Kalenderjahr bereits durchgeführt
Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
- Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Ergänzend sind aussagekräftige Angaben als E_9 ff / Qualifikationsprofil sowie die dazugehörigen Nachweise zur beruflichen Qualifikation pro für den Einsatz vorgesehener Person zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Folgende Mindestanforderungen werden für jede für den Einsatz vorgesehene Person gestellt:
- Vollendung des 23. Lebensjahrs
- Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gem. § 48 FeV
- 1 persönliche Referenz innerhalb der letzten zwei Kalenderjahre wobei mindestens 1 Jahr lang ein Fahrzeug durchgängig geführt wurde, das für den Ortslinienverkehr eingesetzt wurde
- Beherrschung der deutschen Sprache mindestens Niveau B_1 gem. Goethe-Zertifikat der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
https://www.europaeischer-referenzrahmen.de Der Nachweis ist für nicht muttersprachlich deutsche Personen nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.