Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung (gemäß Anlage E 1) darüber, dass
1. alle eingesetzten Call Center Agents regelmäßig geschult werden.
2. das Schulungs- und Qualifizierungsprogramm mindestens folgende Lerninhalte vermittelt:
- Informationsvermittlung am Telefon
- Service- und ergebnisorientierte Gesprächsführung
- Entwicklung der kommunikativen Kompetenz
- Professionalität und Persönlichkeit im Telefonkontakt
- Training und Coaching der Kommunikation am Telefon
- Sonstige erforderliche Kenntnisse (z. B. IT, Auskunftssysteme)
3. der zeitliche Umfang der Einführungsschulung von Call Center Agents mindestens 14 Tage à 8 Stunden beträgt und darüber hinaus kontinuierlich Schulungsmaßnahmen zum Erhalt und der Vertiefung des Wissens durchgeführt werden, die zumindest einen Umfang von mindestens 16 Stunden pro Halbjahr haben.
Eigenerklärung (gemäß Anlage E 2) darüber,
1. dazu in der Lage zu sein, zur Auftragsausführung ausschließlich Call Center Agents einzusetzen, die mindestens über eine einjährige Berufserfahrung in der telefonischen Beratung im Bereich Leistungs- und Beitragsrecht der Krankenkassen (gesetzliche Krankenversicherung oder Private Krankenversicherungen) in einem Call Center verfügen (Anforderungsprofil 1).
2. mindestens 20 Call Center Agents für die Auftragsausführung einsetzen zu können, die mindestens über eine zweijährige Berufserfahrung in der telefonischen Beratung in einem Call Center im Bereich Sozialversicherungsrecht (einschließlich Leistungs- und Beitragsrecht) der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. (Anforderungsprofil 2).
3. bereits jetzt über die Call Center Agents mit der geforderten Berufserfahrung zu verfügen.
Eigenerklärung (gemäß Anlage E 3) darüber, innerhalb der letzten drei Jahre in mindestens zwei Projekten mit zwei unterschiedlichen Unternehmen Leistungen fachgerecht erbracht zu haben, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.