Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Die eingesetzte Telemedizin- und Medizintechnik muss die regulatorischen Anforderungen für die Herstellung und die „In-Verkehr-Bringung“ nach deutschen Gesetzen/ Verordnungen bzw. entsprechenden europäischen Verordnungen (MDR, übergangsweise MDD/MPG) erfüllen.
2. Die Telemedizinlösung muss für die Fernbehandlung medizinischer Notfälle zugelassen sein.
3. Das Telemedizingerät muss ein Medizinprodukt der Klasse IIb oder höher sein (VERORDNUNG (EU) 2017/745)
4. Das Telemedizingerät muss folgende Vitalparameter erfassen und übertragen:
a. EKG mit 6 bis 12 Ableitungen
b. EKG-Analyse- und Informationssoftware
c. SpO2, PP, PI, SpCO, SpMet, SpHb
d. Kapnographie mit Hauptstrom-Technologie
e. Nicht-invasive Blutdruckmessung
f. CPR-Feedback
g. Temperaturmessung
5. Des Weiteren muss das Telemedizingerät folgende Eigenschaften umfassen:
a. Akustischer Alarmgeber
b. Mikrofon für Sprachaufzeichnung
c. AED
d. Manueller Defibrillator (sync/async)
e. Transkutaner Herzschrittmacher
f. Metronom
g. Kontinuierliche Übertragung der Vitaldaten in Echtzeit.
h. Textchat
i. Aufnahme und Übertragung von hochauflösenden Standbildern mit geringer Verzögerung.
6. Die Bedienoberfläche des Telemedizingerätes ist mindestens auf Deutsch oder Englisch einstellbar.
7. Die Bedienoberfläche des Telemedizingerät kann in einem Laien- und einem Expertenmodus betrieben werden.
8. Der Auftragnehmer bzw. Subauftragnehmer muss einen Versorgungsauftrag in der Patientenversorgung entsprechend der kassenärztlichen Vereinigung oder eines Krankenhausplans des jeweiligen deutschen Bundeslandes haben.
9. Folgende Qualifikationen des Telenotarztes sind nachzuweisen:
a. Deutsche Approbation, oder gleichwertige Anerkennung einer deutschen Landesärztekammer
b. Fachkundenachweis mit Gebietsbezeichnung „Anästhesiologie“ oder Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder „Klinische Akut- und Notfallmedizin“
c. Schulung als leitender Notarzt oder leitender Notärztin
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Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderlichen technischen Qualifikationen gemäß dem Abschnitten III.1.3 (z.B. Konzerngesellschaften) in Anspruch nimmt, ist der Annex "A4_Eignungsleihe im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit" auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers/Bieters einzureichen und zudem nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfall entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bewerber/Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.
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Bitte laden Sie das entsprechende Formular Annex "A7_Formblatt_Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)" über Negometrix herunter und reichen Sie es zusammen mit den geforderten Unterlagen zum Teilnahmeantrag ein (auf Negometrix hochladen).
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Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter plant Hauptleistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, ist der Annex "A9_Subunternehmer Hauptleistungen" über Negometrix herunter zu laden, auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag des Bewerbers/Bieters einzureichen.