Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Referenznummer: 2022-06-13-RPS-PEN
Kurze Beschreibung:
“Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand ist die telemedizinische Versorgung von Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland durch den Auftragnehmer im Rahmen eines Vertrages der Besonderen Versorgung nach § 140a Abs. 4a SGB V.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 750 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswerts und unter Abschnitt V.2.4) dieser...”
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswerts und unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
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Quelle: OJS 2022/S 209-597592 (2022-10-24)