Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim beabsichtigt, ein Hubrettungsfahrzeug gem. der StVZO, der EN 1777, EN 1846, DIN 14502 und in Anlehnung an die Techn. Richtlinie 14 des Landes Rheinland-Pfalz gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung zu beschaffen. Das zu beschaffende Fahrzeug ergänzt die vorhandene DLK 23/12 und wird einen Gelenkmast GM 19 ersetzen und muss zum Zeitpunkt der Auslieferung folgenden Positionen entsprechen: den deutschen Unfallverhütungsvorschriften dem entsprechenden neusten Stand der Technik den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden das Fahrzeug muss bei Übergabe mängelfrei sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Referenznummer: SBD-2022-0001
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim beabsichtigt, ein Hubrettungsfahrzeug gem.
der StVZO, der EN 1777, EN 1846, DIN 14502 und in Anlehnung an die Techn. Richtlinie 14 des Landes Rheinland-Pfalz gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung zu beschaffen.
Das zu beschaffende Fahrzeug ergänzt die vorhandene DLK 23/12 und wird einen Gelenkmast GM 19 ersetzen und muss zum Zeitpunkt der Auslieferung folgenden Positionen entsprechen:
den deutschen Unfallverhütungsvorschriften
dem entsprechenden neusten Stand der Technik
den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden
das Fahrzeug muss bei Übergabe mängelfrei sein.
Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim beabsichtigt, ein Hubrettungsfahrzeug gem.
der StVZO, der EN 1777, EN 1846, DIN 14502 und in Anlehnung an die Techn. Richtlinie 14 des Landes Rheinland-Pfalz gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung zu beschaffen.
Das zu beschaffende Fahrzeug ergänzt die vorhandene DLK 23/12 und wird einen Gelenkmast GM 19 ersetzen und muss zum Zeitpunkt der Auslieferung folgenden Positionen entsprechen:
den deutschen Unfallverhütungsvorschriften
dem entsprechenden neusten Stand der Technik
den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-18 📅
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 035-087683
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim beabsichtigt, ein Hubrettungsfahrzeug gem.
der StVZO, der EN 1777, EN 1846, DIN 14502 und in Anlehnung an die Techn. Richtlinie 14 des Landes Rheinland-Pfalz gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung zu beschaffen.
Das zu beschaffende Fahrzeug ergänzt die vorhandene DLK 23/12 und wird einen Gelenkmast GM 19 ersetzen und muss zum Zeitpunkt der Auslieferung folgenden Positionen entsprechen:
den deutschen Unfallverhütungsvorschriften
dem entsprechenden neusten Stand der Technik
den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen
das Fahrzeug muss zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden
das Fahrzeug muss bei Übergabe mängelfrei sein.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Fahrgestells inkl. feuerwehrtechnischer Aufbau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Liefern und montieren eines serienmäßigen, zweiachsigen Straßen-Lkw-Fahrgestells (4x2) mit Leiterrahmen und U-Profil-Längsträgern in Feuerwehrausführung, geeignet zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM nach DIN EN 1777.
Das Lkw-Fahrgestell der "16 T Klasse" dient zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM zur Brandbekämpfung und Rettungsaktionen (mind. 22 m über Boden) und muss der DIN EN 1777 genügen und soll an die Technische Richtlinie Nr. 14 Rheinland-Pfalz angepasst sein.
Das Lkw-Fahrgestell der "16 T Klasse" dient zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM zur Brandbekämpfung und Rettungsaktionen (mind. 22 m über Boden) und muss der DIN EN 1777 genügen und soll an die Technische Richtlinie Nr. 14 Rheinland-Pfalz angepasst sein.
Lieferung und Aufbau eines Teleskop- Auslegersystems in Stahlbauweise mit Korbarm mit hydraulischem Antrieb nach aktuellem Stand der Technik.
Bezeichnung des Loses: Beladung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beladung des in Los 1 beschriebenen Fahrzeugs gemäß den DIN / EN bzw. angelehnt an die Techn. Richtlinie 14 RLP
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Postanschrift: Philipp-Fauth-Straße 11
Postort: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Telefon: +49 63229610📞
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de📧
Fax: +49 63229611156 📠
Internetadresse: www.kreis-bad-duerkheim.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 035-087683 (2022-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 511 527 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau Liefern und montieren eines serienmäßigen, zweiachsigen Straßen-Lkw-Fahrgestells (4x2) mit Leiterrahmen und U-Profil-Längsträgern in Feuerwehrausführung, geeignet zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM nach DIN EN 1777. Das Lkw-Fahrgestell der "16 T Klasse" dient zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM zur Brandbekämpfung und Rettungsaktionen (mind. 22 m über Boden) und muss der DIN EN 1777 genügen und soll an die Technische Richtlinie Nr. 14 Rheinland-Pfalz angepasst sein. Lieferung und Aufbau eines Teleskop- Auslegersystems in Stahlbauweise mit Korbarm mit hydraulischem Antrieb nach aktuellem Stand der Technik.
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau Liefern und montieren eines serienmäßigen, zweiachsigen Straßen-Lkw-Fahrgestells (4x2) mit Leiterrahmen und U-Profil-Längsträgern in Feuerwehrausführung, geeignet zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM nach DIN EN 1777. Das Lkw-Fahrgestell der "16 T Klasse" dient zum Aufbau eines Teleskopgelenkmastfahrzeuges TGM zur Brandbekämpfung und Rettungsaktionen (mind. 22 m über Boden) und muss der DIN EN 1777 genügen und soll an die Technische Richtlinie Nr. 14 Rheinland-Pfalz angepasst sein. Lieferung und Aufbau eines Teleskop- Auslegersystems in Stahlbauweise mit Korbarm mit hydraulischem Antrieb nach aktuellem Stand der Technik.