Beschreibung der Beschaffung
Die Testzentren sind durch den Auftragnehmer eigenständig zu errichten und nach Ende der Beauftragung wieder abzubauen.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderliche Ausstattung bereitzuhalten.
Der Auftraggeber stellt die geeigneten Räumlichkeiten für die Testzentren unentgeltlich zur Verfügung.
Die bisherigen, bestehenden Testzentren sind an den derzeitigen zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten nach Möglichkeit ohne Unterbrechung weiterzuführen. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine Übergangsfrist von bis zu 2 Tagen zum Aufbau. Testkapazitäten: Die PCR-Zentren ermöglichen in Summe mind. 600 Testungen pro Tag.
Allgemein ist eine Mindestkapazität von 20 Testungen/Stunde (Schnelltestzentren) je Örtlichkeit vorzuhalten.
Die Teststrecken sind durch den Auftragnehmer eigenständig zu errichten und nach Ende der Beauftragung wieder abzubauen. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderliche Ausstattung bereitzuhalten. Der Auftraggeber stellt die geeigneten Räumlichkeiten für die Teststrecken unentgeltlich zur Verfügung.
Für die Abstrichnahme stellt der der Auftragnehmer ausreichend Ärzte und fachkundiges Personal für die Abnahme der Abstriche in den Testzentren ab und führt diese durch.
An den genannten Örtlichkeiten sind zur Auftragsübernahme folgende Betriebszeiten vorzusehen:
Grundsätzlich von Montag bis Freitag jeweils mindestens 8:00 bis 16:30 Uhr sowie Samstag und Sonntag mindestens 10:00 bis 14:00 Uhr.
Nach derzeitigem Stand ist von einem Betrieb bis mind. 31.12.2022 auszugehen.