1. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.