Die Borwinschule Rostock ist eine integrierte Gesamtschule mit Schulstandort am Kabutzenhof 8 in 18057 Rostock. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich und den zunehmenden Anforderungen der inklusiven Beschulung sind die bestehenden Raumkapazitäten nahezu vollständig erschöpft. Der hier zu realisierende viergeschossige Ergänzungsneubau für die Borwinschule Rostock soll am Doppelschulstandort Borwinschule Rostock / „Werner Lindemann“ Grundschule entstehen und die vollständigen Raumbedarfe der 5-zügigen Orientierungsstufe der Schule decken. Zudem soll in dem Ergänzungsneubau der vollständige naturwissenschaftliche Fachunterricht der Schule abgedeckt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Die Borwinschule Rostock ist eine integrierte Gesamtschule mit Schulstandort am Kabutzenhof 8 in 18057 Rostock. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich und den zunehmenden Anforderungen der inklusiven Beschulung sind die bestehenden Raumkapazitäten nahezu vollständig erschöpft. Der hier zu realisierende viergeschossige Ergänzungsneubau für die Borwinschule Rostock soll am Doppelschulstandort Borwinschule Rostock / „Werner Lindemann“ Grundschule entstehen und die vollständigen Raumbedarfe der 5-zügigen Orientierungsstufe der Schule decken. Zudem soll in dem Ergänzungsneubau der vollständige naturwissenschaftliche Fachunterricht der Schule abgedeckt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
Die Borwinschule Rostock ist eine integrierte Gesamtschule mit Schulstandort am Kabutzenhof 8 in 18057 Rostock. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich und den zunehmenden Anforderungen der inklusiven Beschulung sind die bestehenden Raumkapazitäten nahezu vollständig erschöpft. Der hier zu realisierende viergeschossige Ergänzungsneubau für die Borwinschule Rostock soll am Doppelschulstandort Borwinschule Rostock / „Werner Lindemann“ Grundschule entstehen und die vollständigen Raumbedarfe der 5-zügigen Orientierungsstufe der Schule decken. Zudem soll in dem Ergänzungsneubau der vollständige naturwissenschaftliche Fachunterricht der Schule abgedeckt werden.
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Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-27 📅
Datum des Beginns: 2022-11-28 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 143-409771
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Bewerbungen sind nur elektronisch einzureichen. Siehe Pkt. 1.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Borwinschule Rostock ist eine integrierte Gesamtschule mit Schulstandort am Kabutzenhof 8 in 18057 Rostock. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich und den zunehmenden Anforderungen der inklusiven Beschulung sind die bestehenden Raumkapazitäten nahezu vollständig erschöpft. Der hier zu realisierende viergeschossige Ergänzungsneubau für die Borwinschule Rostock soll am Doppelschulstandort Borwinschule Rostock / „Werner Lindemann“ Grundschule entstehen und die vollständigen Raumbedarfe der 5-zügigen Orientierungsstufe der Schule decken. Zudem soll in dem Ergänzungsneubau der vollständige naturwissenschaftliche Fachunterricht der Schule abgedeckt werden.
Die Borwinschule Rostock ist eine integrierte Gesamtschule mit Schulstandort am Kabutzenhof 8 in 18057 Rostock. Aufgrund der stetig steigenden Schülerzahlen im Innenstadtbereich und den zunehmenden Anforderungen der inklusiven Beschulung sind die bestehenden Raumkapazitäten nahezu vollständig erschöpft. Der hier zu realisierende viergeschossige Ergänzungsneubau für die Borwinschule Rostock soll am Doppelschulstandort Borwinschule Rostock / „Werner Lindemann“ Grundschule entstehen und die vollständigen Raumbedarfe der 5-zügigen Orientierungsstufe der Schule decken. Zudem soll in dem Ergänzungsneubau der vollständige naturwissenschaftliche Fachunterricht der Schule abgedeckt werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen
Planung der technischen Anlagen zur Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf einem Doppelschulstandortes unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
— Ausstattung mit den erforderlichen sanitären und gebäudetechnischen Anlagen,
— Gewährleistung der Anforderungen gemäß GEG.
Nähere Informationen können in den Ausschreibungsunterlagen ersehen werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 447 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung ggf. bei Veränderungen im Zeitplan.
Beschreibung der Optionen: Optional können die Leistungsphasen 3-4 sowie 5-8 vergeben werden.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Es ist beabsichtigt die Maßnahme über Förderprogramme zu finanzieren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ratsplatz,
18057 Rostock
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach § 44 VgV, Eignung nach § 122 GWB, zwingende/fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV, Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV: Berufliche Befähigung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie).
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach § 44 VgV, Eignung nach § 122 GWB, zwingende/fakultative Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV, Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften nach § 43 VgV: Berufliche Befähigung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung (Kopie).
- Eignung Eigenerklärung zur Anerkennung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe (enthalten in VHB Eigenerklärung zu Eignung Fbl. 124).
- Rechtsform von Unternehmen: Sofern eine Bietergemeinschaft besteht, Nennung des bevollmächtigten Vertreters des Bieters sowie eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene formlose Verpflichtungserklärung.
- Liegen die genannten Erklärungen dem Teilnahmeantrag nicht bei, bzw. werden diese bis zum Ablauf einer eventuellen Nachforderungsfrist nicht nachgereicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen entsprechend der veröffentlichten Bewertungsmatrix. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt unter Zugrundelegung folgender Kriterien:
- Bewertung von je 2 vergleichbaren Referenzen für HLS und Elektro mit jeweils max. 15 % insgesamt max. 60 %,
- Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers insgesamt max. 36 %
- Bewertung der Qualität der Bewerbungsunterlagen insgesamt max. 4 %.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von mindestens 1 Mio. €
- Mindestumsatz des Unternehmens nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im gegenständlichen Leistungsbereich in Höhe von 50 T pro Jahr je Anlagengruppe 1-3,8 und 4-6,
- Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV,
- Durchschnittliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Teile des Auftrages die ggf. an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV und Eignungsleihe nach § 47 VgV, Nennung der Befähigung der Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter sowie der Beschäftigtenzahl des Unternehmens,
- Beschreibung eines etwaigen Unterauftrags / Eignungsleihe,
- Benennung dreier vergleichbarer Referenzen (Leistungszeitraum 2017 bis 2021), die nach Art, Umfang und Leistungserfolg in die Wertung einfließen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten und Ingenieure nach § 75 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
vgl. III 1.1-1.3 Bei gleicher Eignung der Bewerber im Auswahlverfahren werden die Bewerber durch Losverfahren verringert. Bei weniger als 3 Bewerbern verringert sich die Mindestzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung eines vergleichbaren Referenzprojektes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungen zum gegenständlichen Bauvorhaben unter Berücksichtigung der übergebenen Informationen
Kostenkriterium (Name): Darstellung der Baunebenkosten/Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: J.-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 38558855160📞
E-Mail: vergabekammer@wm-mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: "Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Postanschrift: Ulmenstr. 44
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Telefon: +49 3814611645📞
E-Mail: dirk.schoelens@koe-rostock.de📧
Quelle: OJS 2022/S 143-409771 (2022-07-22)
Ergänzende Angaben (2022-08-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 363255.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-12 📅
Name: Ingenieurbüro Hartmann - Gesellschaft für Technische Gebäudeausrüstung mbH
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪 Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 363255.36 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135