Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Mitarbeiterzahlen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Formular "07_Unternehmensdarstellung" die Anzahl der angestellten Mitarbeitenden für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt anzugeben. Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 30 angestellten Mitarbeitenden pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe oder als Unterauftragnehmer einbinden, werden die Mitarbeiterzahlen der gesamten Bieterkonstellation addiert. Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an die Mitarbeiterzahlen im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
2.) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind drei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung einzureichen und die relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen darzustellen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrags, Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber mit der jeweiligen Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten (Telefonnummer).
Die Angaben sind im vorgesehenen Formular "08_Vordruck_Referenzen" zu machen.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben.
- Der Nettoumsatz im Referenzprojekt beträgt jeweils mindestens 300.000 Euro.
- Jeder Referenzauftrag umfasst ein Lizenzvolumen von mindestens 100 Einzelnutzer/innen.
- Eine der drei Referenzen hat einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich / der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren, müssen dessen Leistungen und der Auftragsumfang angegeben werden.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen im Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht gemacht werden können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.