Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.) Mitarbeiterzahlen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind im Formular
"07_Unternehmensdarstellung" die Anzahl der angestellten
Beschäftigten für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand
in den letzten drei Jahren im Jahresdurchschnitt anzugeben. Es
wird eine Mindestmitarbeiterzahl von 10 angestellten
Beschäftigten pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere
Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe oder als
Unterauftragnehmer einbinden, werden die Mitarbeiterzahlen
der gesamten Bieterkonstellation addiert. Es handelt sich
hierbei um ein Ausschlusskriterium im vergaberechtlichen
Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die die
Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahlen im
Zuschlagsfall nicht erfüllen, werden von der Vergabe
ausgeschlossen.
2.) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind drei geeignete Referenzen in Bezug zur
gegenständlichen Leistung einzureichen und die relevanten
Erfahrungen anhand der Referenzen darzustellen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des
Auftrags, Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber mit
der jeweiligen Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten
(Telefonnummer).
Die Angaben sind im vorgesehenen Formular
"08_Vordruck_Referenzen" zu machen.
Die Referenzen müssen jeweils folgende
Mindestanforderungen erfüllen:
- Alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung
gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten drei
Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher
erreichte Stand anzugeben.
- Der Nettoumsatz im Referenzprojekt beträgt jeweils
mindestens 150.000 Euro.
- Jeder Referenzauftrag umfasst ein Lizenzvolumen von
mindestens 100 Einzelnutzer/innen.
- Eine der drei Referenzen hat einen Auftraggeber aus dem
öffentlichen Bereich /der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher
Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
Sofern Unterauftragnehmer am Referenzprojekt beteiligt waren,
müssen dessen Leistungen und der Auftragsumfang
angegeben werden.
Es handelt sich hierbei um ein Ausschlusskriterium im
vergaberechtlichen Sinne. Bieter und Bieterkonstellationen, die
die Mindestanforderungen an die Referenzen im Zuschlagsfall
nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen
unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das
Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach
Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss
des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt
des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß
betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die
angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer
Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Sofern aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte
Angaben nicht gemacht werden können, teilen Sie diese
Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen
anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI
entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie
diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das
Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der
Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus
vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.