Beschreibung der Beschaffung
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die Verbandsgemeinde Montabaur wurden im Jahr 2016 in der Innenstadt Montabaurs Grundstücke erworben und Abbruchmaßnahmen durchgeführt. Eckpunkte der Planung sind ein Hochbau mit ca. 6700 m² BGF, ein Untergeschoss sowie Frei- und Verkehrsanlagen. Das Baugrundstück hat eine Fläche von rd. 3000 m² und liegt zwischen der Wallstraße und dem Steinweg, umgeben von überwiegend drei- bis viergeschossiger Bebauung. Das Grundstück ist weitestgehend ebenerdig (Höhenunterschiede <1m) und von Bebauung und Vegetation befreit.
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Hauptkanal (Regenwasser- sowie Schmutzwasserkanal) in
der Straße "Gerberhof" in Montabaur neu hergestellt.
Regenwasserkanal:
Der Regenwasserkanal ist in 2 Anschlusstellen aufgeteilt, die vorh. Haltungen sind mittels Suchschachtungen freizulegen und entsprechend für ein Anschluss der neuen Kanalleitung
vorzubereiten. Gesamtlänge des Regenwasserkanals ca. 80m. Tiefe der neuen Leitungen ca. 1,00
bis 1,7m. Es werden 4 neue Schächte DN 1000 eingebaut.
Schmutzwasserkanal:
Der vorh. Schmutzwasserkanal ca. 50m wird zurückgebaut und in einer Länge von ca. 115m neu
hergestellt. Tiefe der neuen Leitung ca. 1,30 bis 2,3m. Es werden 3 neue Schächte DN 1000
eingebaut. Es wird an der vorh. Anschlusstelle wie im Bestand angeschlossen.
Als Rohrleitungsmaterial sind Kunststoff-Vollwandrohre, einschichtig, nicht geschäumt, mit einer
Ringfestigkeit von mind. 10KN/m2 (SN 10 ) oder Stahlbetonrohre nach DIN EN 1916 + DIN V1201
mit in der Muffe integrierter Dichtung nach FBSQulalitätsrichtlinien zu verwenden.
Die Stoßfugenbreiten aller eingebauten Rohrsysteme müssen den jeweiligen Herstellerangaben
entsprechen. Details sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen.
Ausführung der Rohrleitungszone
Die Herstellung der Rohrbettung, Seitenverfüllung und Rohrüberdeckung erfolgt mit nichtbindigem,
kornabgestuftem Boden entsprechend den Vorgaben und Randbedingungen der ATV-DVWK-A
139 Ziffer 7, als Bodengruppe G 1 nach ATVDVWK-A 127.
Es ist Sand mit der Körnung 0/11 mm, nicht scharfkantig zu verwenden.
Die Eignung und genaue Einordnung des gewählten Bodens nach ATV-DVWK-A 127 ist vor der
Bauausführung nachzuweisen.
Die Bettung der Rohre ist als Bettung Typ 1 (DIN EN 1610), mit einem Auflagerwinkel von 2 Alpha
= 90 Grad (Lagerungsfall I nach ATV-DVWK-A 127) auszuführen.
Als Dicke der unteren Bettungsschicht (Maß "a"), nach Verdichtung, wird entsprechend den
Vorgaben der DIN EN 1610 festgelegt auf a = 150 mm für normale Bodenverhältnisse. Als Dicke
der Abdeckung (Maß "c"), nach Verdichtung, wird festgelegt auf: c = 300 mm
Die statischen Berechnungen der Rohrsysteme sind dem AG in 2-facher Ausfertigung, in geprüfter
Form, rechtzeitig, spätestens 1 KW vor der Ausführung vorzulegen. Diese Berechnungen müssen
von einem Prüfstatiker geprüft und freigegeben werden. Diese Leistung gilt als Nebenleistung und
wird nicht gesondert vergütet.
Bestandteil der Abnahme sind die Kanal-TV-Untersuchung und die Dichtheitsprüfungen der
Rohrleitungen. Diese werden durch den Auftraggeber beauftragt und ausgeführt.