Beschreibung der Beschaffung
Anlass und Gegenstand der Ausschreibung:
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Die Gemeinde Zeilarn ist Eigentümerin der im Ortskern gelegenen Grundstücke Flurnummern 129, 130/2 Gemarkung Obertürken und 290/2 Gemarkung Schildthurn mit einer Fläche von insgesamt ca. 3.000 m² (ca. 3.800 m² mit Grünstreifen), des sog. "Diemgeländes". Die Gemeinde Zeilarn beabsichtigt auf Basis dieses Konzeptvergabeverfahrens die Veräußerung dieses Grundstücksareals an einen Investor, der sich im notariellen Kaufvertrag zum Abbruch des Bestandsgebäudes vor Baubeginn und zum Neubau (Wohnen, Gewerbe, Tagespflegeeinrichtung) entsprechend den in Stufe 2 des Vergabeverfahrens eingereichten (vgl. 7.2) und mit der Gemeinde Zeilarn endverhandelten Unterlagen verpflichtet. Die Auswahl des Investors erfolgt nach den in Ziffer 8. des Verfahrensbriefs beschriebenen Kriterien. Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn, dass mit der Baumaßnahme im Sommer 2023 begonnen wird und die Fertigstellung bis Jahresende 2025 erfolgt.
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Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche:
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Das Grundstücksareal ist im Liegenschaftskataster wie folgt beschrieben: Wohnbau- / Waldfläche. Die Grundstücksfläche liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sodass im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Art. 34 BauGB einschlägig ist.
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Die konzeptionellen Zielvorstellungen der Gemeinde Zeilarn:
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Die Gemeinde Zeilarn hat nachfolgend aufgeführte Vorstellungen hinsichtlich der Realisierung des Projekts:
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Wohnkonzept:
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An das vom Investor zu realisierende Wohnkonzept werden folgende Anforderungen gestellt:
- Sämtliche Wohnungen und auch die Außenanlagen (Gelände) müssen barrierefrei und besonders auf die ältere Generation ausgerichtet sein
- Gemischte Wohngrößen ca. 40 m² (für Singles) bis max. 80-100 m² (für 2-Personen-Haushalte und Familien)
- Mix aus Mietwohnungen und Eigentumswohnungen mit einem Mietanteil von mind. 50 %. Verkauf von Eigentumswohnungen nur an Einheimische. Kein Verkauf von Eigentumswohnungen an Investoren.
- Einwohner der Gemeinde Zeilarn haben Vorrang gegenüber auswärtigen Interessenten (der Abschluss von Miet- und Kaufverträgen mit Auswärtigen bedarf der Zustimmung der Gemeinde).
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Gewerberaum:
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Gewerbliche Räume sollen im Hauptgebäude bzw. falls mehrere Gebäude vorgesehen sind, im Erdgeschoss mit einer Nutzfläche von bis zu 80 m² vorgesehen werden.
Es darf keine Konkurrenz zum Dorfladen entstehen.
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Nebeneinrichtungen:
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- Es ist, falls mehrere Gebäude im auszuarbeitenden Entwurf entstehen, je Gebäude ein Gemeinschaftsraum vorzusehen (nicht bewirtschaftet)
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Tagespflegeeinrichtung:
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- Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung muss sichergestellt sein (entweder Betrieb in Eigenverantwortung oder durch einen selbständigen Träger)
- Auslegung auf mindestens 12 bis 15 Personen
- Alle zur Tagespflege erforderlichen Nebenräume und Einrichtungen
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Gebäude:
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- Die Gestaltung der Gebäude / des Gebäudes muss sich in das Ortsbild einfügen (dörfliche Bebauung).
- Es wird erwartet, dass die Gestaltung der Gebäude / des Gebäudes so erfolgt, dass sich ein harmonisches Gesamtbild mit dem angrenzenden Dorfladen/Bürgersaal ergibt.
- Die Wohnungen sollten nach Möglichkeit mit Balkon/Terrasse/Dachterrasse geplant werden.
- Es wird ein nachhaltiges Energiekonzept gefordert (Photovoltaik, Hackschnitzelheizung, ggf. Anschluss an geplantes Nahwärmenetz u. a.)
- Das Altgebäude ist vor Baubeginn abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen.
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Anforderungen an das Gemeinschaftskonzept:
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- Der Biergarten ist als Begegnungsstätte beizubehalten (Zugang vom Dorfladen und den Gemeinschaftsräumen im Wohnprojekt).
- Schaffung ausreichender Pkw-Stellplätze
- Stromtankstelle (für Autos und Fahrräder)
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Die Gemeinde Zeilarn behält sich vor, das Vergabeverfahren abzubrechen, wenn den Zielvorstellungen der Gemeinde, gemäß Ziffer 5 und nachfolgend Ziffer 6, nicht in ausreichendem Maße entsprochen wird.
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Der Kaufpreis:
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Es ist das Ziel der Gemeinde Zeilarn im Rahmen der Veräußerung des Grundstücksareals den Marktwert zu erzielen. Eine Veräußerung, d. h. der Abschluss des Notarvertrages, bedarf in jedem Fall einer vorherigen Bestätigung/Zustimmung des Landratsamtes Rottal-Inn, darüber, dass die Veräußerung zu den geplanten Konditionen zulässig ist und Beihilfebedingungen nicht verletzt sind.
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Eine ausführliche und detaillierte Leistungsbeschreibung wird außerdem in den Vergabeunterlagen (Verfahrensbrief Konzeptvergabe Diemgelände) zur Verfügung gestellt.