Beschreibung der Beschaffung
A. GEGENSTAND
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungs- und Ingenieurleistungen zur Umsetzung der bereits erarbeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Anlage. Diese Leistungen umfassen Grundleistungen und besondere Leistungen nach der HOAI 2021.
Die wesentlichen Objekte sind:
- Abwasserbehandlungsanlage mit innovativer Technologie zur Mikroschadstoffelimination
- Schlammbehandlungsanlage für Pufferung, Entwässerung und Lagerung von mit Pulveraktiv-kohle versetzten Klärschlamms
Die erforderlichen Leistungen umfassen folgende Leistungsbilder gemäß HOAI:
- Gebäude und Innenräume (§ 33 ff.) üb. die Leistungsphasen 5-9
- Freianlagen (§ 38 ff.) üb. die Leistungsphasen 5-9
- Ingenieurbauwerke (§ 41 ff.) üb. die Leistungsphasen 5-9
- Tragwerksplanung (§ 49 ff.) üb. die Leistungsphasen 4-6
- technischen Ausrüstung (§ 53 ff.) für die Anlagengruppe 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und Anlagengruppe 8 üb. die Leistungsphasen 5-9
Diese Leistungen sind durch den Auftragnehmer in einheitlicher Verantwortlichkeit zu erstellen. Neben sämtlichen Grundleistungen umfasst der Auftrag auch mindestens die nachfolgend benannten besonderen Leistungen im Sinne der Anlagen 1-15 HOAI:
- Betriebsanweisung und Bedienungsanleitung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz (durchschnittlich 1-2x wöchentlicher Ortstermin)
- Örtliche Bauüberwachung (durchschnittlich 3x wöchentlicher Ortstermin)
- cfd-Analyse für die Auslegung der Rührwerke im PAK-Pufferbecken
- Baubegleitende Vermessung
- Bestandspläne
- Prüfung von Nebenangeboten und / oder Nachträgen
- Fachtechnische Begleitung der Inbetriebnahme und des Leistungsnachweises
B. KOSTEN- UND FINANZIERUNGSPLAN
Die Ermittlung der Investitionen erfolgt in Form einer Kostenberechnung mit Gliederung in Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung (TA mit Maschinen- und Verfahrenstechnik), EMSR-Technik usw. auf Basis ermittelter Massen für Bauwerke und technische Anlagen. Die Baunebenkosten (BNK) und die zurzeit gültige Ust. 19% sind hinzugerechnet worden (Tabelle 2-1).
C. BEREITS VORLIEGENDE UNTERLAGEN UND GENEHMIGUN-GEN
Folgende Unterlagen liegen vor und werden zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt:
- Entwurfs- und Genehmigungsplanung "Elimination von Mikroschadstoffen auf der Kläranlage Brakeler Märsch" vom November 2020
- Ingenieurgeologisches Gutachten Neubau einer Stufe zur Mikroschadstoffelimination vom Juli 2019
- Fachbeitrag zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 UVPG sowie Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung "Mikroschadstoffelimination auf der Kläranlage Brakel" vom Oktober 2020
- Genehmigung gem. § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) für den Bau und den Betrieb einer 4. Reinigungsstufe auf dem Gelände der Kläranlage Brakeler Märsch vom 03.08.2021
D. ERLÄUTERUNG DER ZIELE DES KLIMASCHUTZES
Für die geplante Lösung wird erwartet, dass mit dem Bauwerks- und Anlagenkonzept vergleichbar dem Pilotprojekt Barntrup eine Eliminationsleistung der Mikroschadstoffe von 80% erreicht und überschritten wird.
Hinsichtlich des wasserwirtschaftlichen Zieles zur Verbesserung der Gewässergüte von Brucht und Nethe kommt der Kläranlage Brakeler Märsch eine besondere Bedeutung zu. Die Kläranlage liefert mit etwa 14% den zweitgrößten Anteil an der gesamten Abwassermenge des Einzugsgebietes der Nethe. Hinzu kommt das Verhältnis von Einleitungswassermenge zu MNQ in der Brucht, welches in etwa ein Fünftel ausmacht. Der Zustand von Brucht und Nethe wurde bisher als unbefriedigend bzw. mäßig festgestellt und besitzt somit ein relativ großes Verbesserungspotential.
Zudem besitzt die Nethe eine weitgehend naturnahe, unverbaute Gewässerstruktur. Im Gebiet vorkommende Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, die Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet sind, werden durch die Fischarten Bachneunauge und Groppe vertreten. Diese Arten sind explizit mit Schutzziel ausgewiesen. Eine hohe Diclofenac Konzentration im Gewässer, verursacht durch die Kläranlage, ist somit zu vermeiden.
Ergänzend zu erwähnen sind die im Rahmen der Maßnahme "Mikroschadstoffelimination" erwarteten Synergieeffekte. Aus den Erfahrungen des Pilotprojektes Barntrup wird auch hier durch die Errichtung einer Adsorptionsstufe auf Basis von Pulveraktivkohle mit der notwendigen Zugabe von Fäll- und Flockungshilfsmitteln sowie nachgeschalteter Filterstufe zum Rückhalt der PAK als Nebeneffekt erwartet, dass die zurückgehaltenen suspendierten Stoffe und damit die Restverschmutzung an organischen und Zehr-Stoffen wie CSB/BSB und Phosphor vermindert werden
Im Hinblick auf die Gewässer Brucht und Nethe ist der Bezirksregierung besonders die verbesserte Phosphorelimination bei der geplanten Vollstrombehandlung wichtig.
In Verbindung mit der Mikroschadstoffelimination besteht nach ersten Erkenntnissen zudem die Möglichkeit, den unvermeidlich steigenden Energieverbrauch durch Energiesparmaßnahmen im Bereich des Belüftungssystems zu kompensieren. Hierfür wird die Stadt Brakel bei der Bezirksregierung Detmold bzw. der NRW.Bank einen Zuwendungsantrag für die vorauslaufende Energieanalyse einreichen. Im Ergebnis könnte für den Austausch des gesamten Belüftungssystems ebenfalls eine Zuwendung in Höhe bis zu 30% von der Bezirksregierung Detmold bzw. der NRW.Bank gewährt werden.