Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda mit Anbau an den bestehenden Pfarrhof und anschließender Umbau des Pfarrhofes auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen. . Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Referenznummer: 421/21
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda mit Anbau an den bestehenden Pfarrhof und anschließender Umbau des Pfarrhofes auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda mit Anbau an den bestehenden Pfarrhof und anschließender Umbau des Pfarrhofes auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuburg-Schrobenhausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-08 📅
Datum des Beginns: 2022-05-31 📅
Datum des Endes: 2024-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 047-122433
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
.
Eine Kostenberechnung vom 19.02.2021, ein Erläuterungsbericht sowie Planungsunterlagen (Vorplanung und Teile der Entwurfsplanung) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
.
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
.
Eine Kostenberechnung vom 19.02.2021, ein Erläuterungsbericht sowie Planungsunterlagen (Vorplanung und Teile der Entwurfsplanung) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
.
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda mit Anbau an den bestehenden Pfarrhof und anschließender Umbau des Pfarrhofes auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda mit Anbau an den bestehenden Pfarrhof und anschließender Umbau des Pfarrhofes auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen, insbesondere nach Krippenplätzen, verstärkt durch Zuzüge und Baulandausweisungen, ist der Bedarf nach Betreuungsplätzen deutlich gestiegen, sodass der Gemeinderat beschlossen hat, soweit eine Förderung gegeben ist, gleich den Vollausbau am Pfarrhof in Walda (fünf Gruppen insgesamt) vorzunehmen (Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe, ein Gruppenraum im bestehenden Pfarrhof mit Erweiterungsmöglichkeiten). Angedacht ist, im Rahmen eines ersten Bauabschnitts der Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe mit Anbau/Anschluss an den Pfarrhof sowie dann im Anschluss (zweiter Bauabschnitt) den Ausbau/Umbau einer fünften Gruppe im Pfarrhof.
Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen, insbesondere nach Krippenplätzen, verstärkt durch Zuzüge und Baulandausweisungen, ist der Bedarf nach Betreuungsplätzen deutlich gestiegen, sodass der Gemeinderat beschlossen hat, soweit eine Förderung gegeben ist, gleich den Vollausbau am Pfarrhof in Walda (fünf Gruppen insgesamt) vorzunehmen (Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe, ein Gruppenraum im bestehenden Pfarrhof mit Erweiterungsmöglichkeiten). Angedacht ist, im Rahmen eines ersten Bauabschnitts der Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe mit Anbau/Anschluss an den Pfarrhof sowie dann im Anschluss (zweiter Bauabschnitt) den Ausbau/Umbau einer fünften Gruppe im Pfarrhof.
Derzeit besteht nur eine eingeschränkte, befristete Nutzungsgenehmigung im Pfarrhof bis März 2024.
Die Rechtskraft für die Bauleitplanung für das Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda ist gegeben. Der Gemeinderat hat für das bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 31 "Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für den Gemeinbedarf" als Satzung beschlossen.
Die Rechtskraft für die Bauleitplanung für das Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda ist gegeben. Der Gemeinderat hat für das bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 31 "Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für den Gemeinbedarf" als Satzung beschlossen.
Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet, sowohl bei der Beantragung als auch der Abrechnung von Fördermitteln.
Die Planungsleistungen sollten bis Ende Frühjahr dieses Jahres vergeben werden, wobei die Planung dann bis 2022 zu erfolgen hat, damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens März 2024 bezugsfertig realisiert ist.
Die Planungsleistungen sollten bis Ende Frühjahr dieses Jahres vergeben werden, wobei die Planung dann bis 2022 zu erfolgen hat, damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens März 2024 bezugsfertig realisiert ist.
Ein grober erster Kostenansatz (Kostenberechnung vom 19.02.2021 nach DIN 276) ergibt 3.807.895,95 EUR brutto inklusive Baunebenkosten (KG 200-700), wobei überschlägig geschätzt auf die KG 700 692.450,00 EUR entfallen. Hinzu kommen Sanierungskosten des Pfarrhofs mit netto ca. 350.000,00 EUR. Auch hier werden die Nettobaukosten für die Erweiterungsmöglichkeit auf ca. 500.000,00 EUR geschätzt.
Ein grober erster Kostenansatz (Kostenberechnung vom 19.02.2021 nach DIN 276) ergibt 3.807.895,95 EUR brutto inklusive Baunebenkosten (KG 200-700), wobei überschlägig geschätzt auf die KG 700 692.450,00 EUR entfallen. Hinzu kommen Sanierungskosten des Pfarrhofs mit netto ca. 350.000,00 EUR. Auch hier werden die Nettobaukosten für die Erweiterungsmöglichkeit auf ca. 500.000,00 EUR geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (nur anteilig mit 50 %) u. 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Zusätzliche Informationen:
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Eine Kostenberechnung vom 19.02.2021, ein Erläuterungsbericht sowie Planungsunterlagen (Vorplanung und Teile der Entwurfsplanung) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flurnummer 62, Gemarkung Walda Kirchplatz 5 86676 Ehekirchen-Walda Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Zudem ist der Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO) zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude für Ausbildung (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten) Betreuungseinrichtungen für Kinder und Wissenschaft/Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Wohnen allgemein mit den Anforderungen mindestens der Honorarzone III) der letzten 10 Jahre Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude für Ausbildung (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten) Betreuungseinrichtungen für Kinder und Wissenschaft/Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Wohnen allgemein mit den Anforderungen mindestens der Honorarzone III) der letzten 10 Jahre Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung:
- Gebäude aus dem Bereich Kinderkrippen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für Kinder
- andere öffentliche Gebäude aus den Bereichen Ausbildung und Betreuung
- Gebäude Wohnen allgemein
- Neubau
- Sanierung/Erweiterung
- Erfahrung mit Fördermitteln
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: ab 2 Mio. EUR
Mindeststandards:
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
50 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Architekten
30 Punkte: ab 2 Architekten
10 Punkte: ab 1 Architekten
2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten) Betreuungseinrichtungen für Kinder und Wissenschaft/Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Wohnen allgemein mit den Anforderungen mindestens der Honorarzone III
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.2) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten) Betreuungseinrichtungen für Kinder und Wissenschaft/Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Wohnen allgemein mit den Anforderungen mindestens der Honorarzone III
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Kinderkrippen, Kindergärten, Betreuungseinrichtungen für Kinder
- 20 Punkte: andere öffentliche Gebäude aus den Bereichen Ausbildung und Betreuung
- 10 Punkte: Gebäude Wohnen allgemein
Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung/Erweiterung
Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermittel
10 Punkte: Erfahrung vorhanden
Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) zwischen 1 und 2 Mio. EUR
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRXPS
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 047-122433 (2022-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatzplan
Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Eindruck der Kompetenz des Teams (Projektleiter und Bauleiter)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-26 📅
Name: Matthias Kruppa Architektur GmbH
Postanschrift: Hartstraße 1
Postort: Alling
Postleitzahl: 82239
Land: Deutschland 🇩🇪 Fürstenfeldbruck
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2