Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
spezifischer Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Technische Ausrüstung - Küchentechnische Anlagen (Anlgr. 7)
5 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 100.000 EUR Umsatz / Jahr im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild Technische Ausrüstung - Küchentechnische Anlagen
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
5 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
3 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
1 Punkt: ab 1 Ingenieur/-in
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 1 Ingenieur/in (Dipl. Ing. oder vergleichbare Berufszulassung, Techniker nicht ausreichend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Küchentechnische Anlagen (Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Küchentechnische Anlagen in Honorarzone III (sehr gut vergleichbar)
- Küchentechnische Anlagen in Honorarzone II (gut vergleichbar)
- Neubau [der Technik] (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau [der Technik] (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Cook&Chill - Verfahren (sehr gut vergleichbar)
- Bauen im lfd. Betrieb [auch nebenan] (sehr gut vergleichbar)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-3, 5-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 7 - Küchentechnische Anlagen (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 75 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung:
- Mindestens 300 Patienten, die täglich versorgt werden (sehr gut vergleichbar)
- Küchentechnisches Investitionsvolumen von mehr als 1,0 Mio. EUR brutto (KG 470) (sehr gut vergleichbar)
- Speisenverteilsystem von mehr als 800.000,- EUR brutto (KG 600) (sehr gut vergleichbar)