Beschreibung der Beschaffung
Allgemein:
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Der Markt Teisnach beabsichtigt, das vorhandene Rathaus am Prälat-Mayer-Platz 5 in Teisnach umzubauen und energetisch zu sanieren oder ein modernes zeitgemäßes Rathaus in der Kaikenrieder Straße 10 in Teisnach zu errichten.
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Für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Rathauses liegt eine Vorplanung und Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 vor. Für das neue Rathaus liegt noch keine Planung und keine Kostenschätzung vor.
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Nach Vorliegen einer Vorplanung und Kostenschätzung für den Neubau des Rathauses wird entschieden, welches Projekt weiterverfolgt werden soll. Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Planungsleistungen für den Rathausneubau. Sofern die Sanierung des bestehenden Rathauses realisiert werden sollte, werden die entsprechenden Planungsleistungen anderweitig vergeben.
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Das Baugrundstück befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 66 der Gemarkung Teisnach in der Kaikenrieder Straße 10 in 94244 Teisnach. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 2.154 m² und ist derzeit mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut. Bei diesem Wohnhaus handelt es sich um das frühere Rathaus des Marktes Teisnach. Das Wohnhaus und das Nebengebäude sollen abgerissen werden. Der Abbruch- und die Entsorgungsarbeiten der beiden Gebäude sind nicht Teil des VGV-Verfahrens.
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Das neue Rathaus soll sich gut in die Bebauung in Teisnach einfügen und nicht als Fremdkörper wirken. Selbstverständlich ist, dass es allen gültigen Vorgaben hinsichtlich der Energieeinsparung entsprechen muss. Den Architekten werden keine Vorgaben gemacht, wie das Bauwerk gestaltet wird und welche Baumaterialien verwendet werden sollen.
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Das Baugrundstück liegt nach dem derzeitigen Flächennutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist nicht vorhanden. Es ist beabsichtigt, für das Baugrundstück zu gegebener Zeit ein Deckblatt zur Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Dorfgebiet § 5 BauNVO oder ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) auszuweisen und ggf. einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
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Hinsichtlich der Bauausführung und der Dachformen werden keine Vorgaben gemacht. Denkbar ist ein Massivbau, eine Holzständerbauweise oder eine Kombination aus den verschiedenen Bauarten.
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Der Bereich des Baugrundstückes liegt gegenüber dem Georg-Wittmann-Platz und ist mit diesem über eine Fußgängerbrücke verbunden. Für den Georg-Wittmann-Platz wird derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ein Gesamtkonzept für die künftige Nutzung des Georg-Wittmann-Platzes erarbeitet.
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Der Markt Teisnach wird versuchen, die Außenanlagen des Rathausneubaues in dieses Konzept zu integrieren und die Außenanlagen zur Förderung mit Städtebaumitteln aus dem Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadtkerne" anzumelden.
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Die Bausumme der KG 300 - 400 wird mit ca. 2,0 Mio. EUR angenommen.
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Lösungsvorschlag nach § 76 Abs. 2 VgV:
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Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass sich diese Gedanken zu der Gestaltung und Umsetzung des Rathauses samt Außenfassaden machen und diese auch skizzenmäßig darstellen.
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Die Darstellungen sollen nicht den Grad einer Vorplanung erreichen, vielmehr reichen konzeptionelle Skizzen aus. Um die Umsetzung darzustellen kann zudem auf Referenzprojekte zurückgegriffen werden.
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Der Lösungsvorschlag wird entsprechend der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt. Erwartet werden u. a. Aussagen zur Umsetzung des Raumprogramms, der städtebaulichen Qualität, der architektonischen Gestaltung, der Wirtschaftlichkeit sowie der Nachhaltigkeit.
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Zur Beurteilung der Funktionalität des Raumprogramms sowie der städtebaulichen und gestalterischen Umsetzung werden folgende Unterlagen erwartet:
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- Lageplan
- Grundrisse
- Ansichten (schematische Skizzen)
- Digitales 3D-Modell
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Zudem werden textliche Erläuterungen in Bezug auf die Zielvorstellungen des Auftraggebers (Zuschlagskriterien) erwartet. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist der prognostizierte Kostenrahmen (Kostengliederung in der ersten Ebene) aufzuzeigen.
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Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von 4.201,68 EUR netto (5.000,- EUR brutto) vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von maximal 45-50 Stunden abgedeckt. Ein höherer Zeitaufwand soll nicht investiert werden und wird nicht weiter vergütet.
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Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist ein Lösungsvorschlag einzureichen. Weitere Varianten finden in der Bewertung keine Berücksichtigung.
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Es besteht kein Anspruch auf Umsetzung der eingereichten Lösungsvorschläge. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 ab Leistungsphase 1 beauftragt.
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Eingereichte Lösungsvorschläge werden Eigentum des Auslobers. Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfassern. Urheberrechtlich geschützte Lösungen dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.
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Termine:
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Ende 2023: Genehmigungsplanung
Frühjahr 2024: Abriss des alten Rathauses
Sommer 2024: Baubeginn
Ende 2025: Baufertigstellung und Nutzungsaufnahme
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
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Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung werden die Vergabeunterlagen ergänzend in Bezug genommen.