Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der jeweiligen Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber werden sodann je nach Punktzahl platziert und es wird eine Rangfolge gebildet. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl beglegt den ersten Platz, der Bewerber mit der zweit höchsten Punktzahl belegt den zweiten Platz usw. Die Bewerber mit den Plätzen 1-5 (mindestens drei, vgl. § 51 VgV) können zu den Gesprächen geladen werden. Erreichen mehrere Bewerber nach strikter Beachtung der vorgesehnen Bewertungsmethodik die gleiche Punktzahl und ist es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehne Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid als ultima ratio getroffen. Diejenigen Bewerber, die eine höhere Punktzahl als die Bewerber mit gleicher Punktzahl erreichen, sind ohne Losverfahren zu den Gesprächen zu laden.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
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1.1.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft (WZ: 10)
- 5 Punkte: ab 1.000.000.00 EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte: ab 750.000 EUR Umsatz / Jahr
- 1 Punkt: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (WZ:10)
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (nur Vollzeitkräfte)
- 5 Punkte: ab 12 Projektsteuerer
- 3 Punkte: ab 10 Projektsteuerer
- 1 Punkt: ab 8 Projektsteuerer
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) (WZ:80)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 4 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 4 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulen (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude für Ausbildung/ Wissenschaft/ Forschung (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
- Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsstufen 1 bis 5 des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 28 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 10 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.