Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab 600.000,- EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab 500.000,- EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 400.000,- EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab 300.000,- EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
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1.2) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Zusammenhang mit Erstellung eines ISEK und/oder Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen
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5 Punkte: ab 300.000,- EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab 250.000,- EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab 150.000,- EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 6 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten
4 Punkte: ab 5 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten
3 Punkte: ab 4 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten
2 Punkte: ab 3 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten
1 Punkt: ab 2 Stadtplanern / Landschaftsarchitekten / Architekten
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): ISEK / Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet) sofern die Erstellung eines ISEK und/oder Sanierungssatzung / Vorbereitende Untersuchungen im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde.
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Neuerstellung eines ISEK und Vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungssatzung (kumulativ) (sehr gut vergleichbar)
- Fortschreibung eines ISEK und Vorbereitende Untersuchungen sowie Sanierungssatzung (kumulativ) (gut vergleichbar)
- Nur Neuerstellung eines ISEK (gut vergleichbar)
- Nur Vorbereitende Untersuchungen (gut vergleichbar)
- Nur Sanierungssatzung (gut vergleichbar)
- Nur Fortschreibung eines ISEK (vergleichbar)
- andere städtebaulichen Planungsleistungen (vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen
- Verfahrens- und Projektsteuerung gemäß Anlage 9, Z. 3 HOAI 2021
- Öffentlichkeitsbeteiligung, Bürgerbeteiligung gemäß §§ 3, 4a BauGB
- Behördenbeteiligung gemäß §§ 4, 4a BauBG
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt weist im zentralen Innenstadtsiedlungsbereich eine Fläche von 3,3 km² auf. Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2 km² oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Mindestkriterien:
- Es ist mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Erstellung eines ISEK für einen Innenstadtsiedlungsbereich mit einer Fläche von 1,5 km² oder mehr nachzuweisen.
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- Ebenso ist mindestens eine Referenz im vorstehend genannten Zeitraum (ab 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) im Zusammenhang mit der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB nachzuweisen.