Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 4 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen
3 Punkte: ab 3 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen
1 Punkt: ab 2 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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MINDESTKRITERIUM: Der Bewerber muss über mindestens 2 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitek-ten/-innen; Architekten/-innen verfügen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Flächenplanung - Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die jeweiligen Leistungsphasen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Lph. 1-3) und/ oder Landschaftsplan (Lph. 1-4) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
* Neuaufstellung Flächennutzungsplan (sehr gut vergleichbar)
* Fortschreibung Flächennutzungsplan (gut vergleichbar)
* Andere bauleitplanerischen Leistungen (vergleichbar)
* Integrierter Landschaftsplan (sehr gut vergleichbar)
* Andere landschaftsplanerischen Leistungen (gut vergleichbar)
* Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan bzw. in den Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplan (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von einer Gesamtfläche von 6.888,55 Hektar (68,89 km² / 68.885.460 m²). Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 4.000 Hektar (40 km²/ 40.000.000 m²) oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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MINDESTKRITERIUM:
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, bei der die Planung in Form einer Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erfolgt ist.
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Hinweis:
Sollten die Mindestkriterien nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung im Rahmen des Verfahrens nicht weiter berücksichtigt werden.