Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab 900.000 EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab 700.000 EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
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(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 5 Architekten/-innen
3 Punkte: ab 4 Architekten/-innen
1 Punkt: ab 3 Architekten/-innen
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(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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Mindestkriterium: 2 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Objektplanung Gebäude - Schulbau
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 5 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 5 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Schulbau (Primärstufe, Sekundarstufe I und II) (sehr gut vergleichbar)
- sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung, Wissenschaft, Forschung (gut vergleichbar)
- sonstige Gebäude ab Honorarzone III gem. § 35 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.2 HOAI (vergleichbar)
- Neubau / Erweiterung (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200 - 700) von ca. 21 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 18 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein, 13 Mio. EUR netto oder mehr, um gut vergleichbar zu sein.