Das Formular "L124 Eigenerklärung zur Eignung" ist vom Bieter/jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und nebst allen in Bezug
genommenen Anlagen einzureichen. Wenn ein Bieter/eine Bietergemeinschaft eine
Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
beabsichtigt, muss er/sie und die hiervon erfassten Teile
des Auftrags im Formblatt L235 benennen. Werden zugleich die Unterauftragnehmer benannt, ist auch
für diese mit dem Angebot eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" abzugeben. Werden Unterauftragnehmer zu einem späteren
Zeitpunkt benannt, behält sich der AG vor, für diese eine "Eigenerklärung zur Eignung" anzufordern.
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Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf
www.evergabe-online.de (in Textform
oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur) möglich. Andere Formen der
Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den
Eingang der Angebote möglich. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum
laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich unter
http://www.
evergabe-online.de allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für
etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Bewerber sind
verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich über den jeweils aktu-ellen
Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung
ge-stellten Informationen bei der Abgabe des Angebotes zu berücksichtigen. Ab dem
6. Kalen-dertag vor Ablauf der Teilnahmefrist werden keine neuen Informationen
/geänderte Unterlagen mehr eingestellt. Es kann in diesem Zeitraum aber noch zu
einer Verlängerung der Abgabefrist kommen. Auch dies haben die Bewerber
eigenverantwortlich zu überprüfen
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Diie gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über die
Vergabeplattform abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der
Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung.
Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der
Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets
tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der
Plattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu
Lasten des Bewerbers.