Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Trägerschaft für das Büro der Bürgerbeteiligung -Mein Reinickendorf- im Bezirk Reinickendorf
2022-Stapl-VgV-010”
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste📦
Kurze Beschreibung: Trägerschaft für das Büro für Bürgerbeteiligung im Bezirk Reinickendorf
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Reinickendorf
Beschreibung der Beschaffung: Trägerschaft für das Büro für Bürgerbeteiligung im Bezirk Reinickendorf
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Berücksichtigung von Referenzen (vergleichbare Projekte) und von Organisation, Qualifikation, Fähigkeit zum vernetzten Arbeiten und Prozessmanagement,...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Berücksichtigung von Referenzen (vergleichbare Projekte) und von Organisation, Qualifikation, Fähigkeit zum vernetzten Arbeiten und Prozessmanagement, Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals, sowie Qualität des eingereichten Konzeptes
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann jährlich verlängert werden (max. 3x bis 31.12.2025)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Um vor allem die Fähigkeit zum vernetzten Arbeiten und der Arbeit zum Gegenstand Beteiligung sicherzustellen, illustrieren Sie bitte ihr Trägerprofil, z.B....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Um vor allem die Fähigkeit zum vernetzten Arbeiten und der Arbeit zum Gegenstand Beteiligung sicherzustellen, illustrieren Sie bitte ihr Trägerprofil, z.B. mit einem Portfolio. Die gewünschten Fähigkeiten lauten wie folgt und sind schriftlich nachzuweisen:
• Erfahrung und Expertise in (formellen und informellen) Bürgerbeteiligungsverfahren sind vorhanden (möglichst aktuelle Referenzen bitte beilegen)
• Kenntnisse über den aktuellen Stand des Leitlinienverfahrens liegen nach Möglichkeit vor
• Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über akademisch erworbenes oder durch Erfahrung erworbenes, vertieftes Wissen zur formellen und informellen Bürgerbeteiligung
• Der Träger kann die Anbindung an die Zivilgesellschaft gewährleisten
• Der Träger verfügt über die notwendigen Erfahrungen bzw. Instrumente zur Aktivierung von bisher nicht oder wenig durch Beteiligung erreichten Gruppen
• Der Träger ist mit der Berliner Stadtpolitik und der Verwaltungsstruktur vertraut.
• Neben Deutsch sind weitere Sprachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wünschenswert.
• Erfahrung mit dem Bezirk Reinickendorf sind wünschenswert.
• Die Mitarbeitenden sind in der Lage, dynamische Prozessentwicklung zu gestalten und neue Abläufe zu erlernen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Beurteilung der eingehenden Angebote sowie der Eignung des Auftragnehmers erfolgt an Hand folgender Kriterien:
- Qualifikation und Erfahrungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Beurteilung der eingehenden Angebote sowie der Eignung des Auftragnehmers erfolgt an Hand folgender Kriterien:
- Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen/Verfahren, z.B. an Hand der Darstellung ausgewählter Referenzprojekte;
- Verhältnis von Kosten und Leistung der zu erbringenden Aufgaben;
- Qualität der angebotenen Leistungen
- Sinnvolle Aufteilung der Arbeitsstunden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-12
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-09-12
09:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 0309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, tendet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Trägerschaft für das Büro der Bürgerbeteiligung -Mein Reinickendorf- im Bezirk Reinickendorf”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 155-443405
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH
Postort: 10437 Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138498📞
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2022/S 197-560298 (2022-10-07)