Trägerschaft für das neu entstehende Frauenhaus in Holzminden

Landkreis Holzminden

Mit Beschluss des Konzeptes zur Einrichtung eines Frauenhauses im Landkreis Holzminden im April 2020, strebt der Landkreis Holzminden nun die Umsetzung dieses Vorhabens - den Betrieb eines Frauenhauses im Landkreis - an und sucht hierzu einen geeigneten Täger.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: LKHOL-2022-02-003
Kurze Beschreibung:
Mit Beschluss des Konzeptes zur Einrichtung eines Frauenhauses im Landkreis Holzminden im April 2020, strebt der Landkreis Holzminden nun die Umsetzung dieses Vorhabens - den Betrieb eines Frauenhauses im Landkreis - an und sucht hierzu einen geeigneten Täger.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Holzminden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Holzminden
Postanschrift: Bgm.-Schrader-Str. 24
Postleitzahl: 37603
Postort: Holzminden
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-holzminden.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-holzminden.de 📧
Telefon: +49 5531707811 📞
Fax: +49 55317076132 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65YY98/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65YY98 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-075849
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die Mitteilung eines Submissionsergebnisses ist nicht vorgesehen. Eine Teilnahme am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Mitteilung eines Submissionsergebnisses ist in der Vergabeverordnung (VgV) nicht vorgesehen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Beschluss des Konzeptes zur Einrichtung eines Frauenhauses im Landkreis Holzminden im April 2020, strebt der Landkreis Holzminden nun die Umsetzung dieses Vorhabens - den Betrieb eines Frauenhauses im Landkreis - an und sucht hierzu einen geeigneten Täger. Gegenstand des Auftrags sind neben der Trägerschaft als solche auch unterstützende und begleitende Leistungen vor Inbetriebnahme des Frauenhauses.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Holzminden 37603 Holzminden Die genaue Anschrift des Leistungsortes erhält der bezuschlagte Bietende.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Holzminden
Zusätzliche Informationen:
Die Mitteilung eines Submissionsergebnisses ist nicht vorgesehen.
Eine Teilnahme am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Mitteilung eines Submissionsergebnisses ist in der Vergabeverordnung (VgV) nicht vorgesehen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bereich 1.30 / Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65YY98/documents 🌏
Land: Holzminden 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
SEHR WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN UND ZU EINZUREICHENDEN UNTERLAGEN / BELEGEN / NACHWEISEN:
In diesem Vergabeverfahren sind nur "elektronische" Angebote zulässig. D. h., Papierangebote sind nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über das Bietertool des Vergabeportals "https://www.dtvp.de" einzureichen.
Alle geforderten Formulare und Unterlagen sind gänzlich auszufüllen, zu unterschreiben/zu signieren und elektronisch einzureichen.
Sollten im Vergabeverfahren vom Auftraggeber fehlende Unterlagen vom Bieter nachzufordern sein, dann erfolgt dieses nach den Regeln der Ursprungsaufforderung. Über das Vergabeportal - elektronisch in Textform - sind sie in "gescannter Form" über die Bieterkommunikation einzureichen. Eine Nachforderungspflicht besteht seitens des Auftraggebers nicht.
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Angebotsunterlagen per Briefpost, per Fax oder per E-Mail sind nicht zulässig und führen zwangsläufig zum Ausschluss.
Die Bieterkommunikation findet ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de statt. (Hinweis: Registrierte Unternehmen werden automatisch per E-Mail auf neue Kommunikationsnachrichten hingewiesen, nicht registrierte Unternehmen müssen eigenständig auf der Vergabeplattform nachsehen, ob es neue Kommunikationsnachrichten gibt.)
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Bieterfragen werden nur und ausschließlich bis zum 21.03.2022 über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de entgegen genommen.
Antworten auf Bieterfragen werden allen Verfahrensbeteiligten über die Vergabeplattform https://www.dtvp.de anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Adressen und Kontaktstellen, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind: Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de zum Download bereitgestellt.
Bitte versehen Sie alle notwendigen Vordrucke und Formulare mit den geforderten Unterschriften/Signaturen.
Firmeneigene AGB`s auf Angebotsunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss, da diese als unzulässige Veränderung der Vergabeunterlagen gelten würden (... daher, Angebotserstellung auf neutralem Papier ohne eigene AGB`s).
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YY98

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Behördenzentrum Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
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b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit...
... - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
... - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
... - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 030-075849 (2022-02-07)