Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der pädagogischen, festangestellten Mitarbeiter und über die Anzahl der verwaltungstechnischen, festangestellten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 8 pädagog. festangestellten Teilzeit-MA. (≥25 Wochenstunden) und ein Vollzeit-MA (≥35 Wochenstunden). Der dauerhafte Einsatz von Zeitarbeitskräften ist berücksichtigungsfähig. Freie Mitarbeiter werden weder zum Nachweis der Mindestanzahl noch als pädagogisches Personal in der Einrichtung akzeptiert.
Die weitere Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 1 verwaltungstechnischen, festangestellten Mitarbeitern (≥ 20 Wochenstunden). Freie Mitarbeiter werden weder zum Nachweis der Mindestanzahl noch als vewaltungstechnisches Personal in der Einrichtung akzeptiert.
Nachweis: Eigenerklärung im Teilnahmeantrag (Angabe von Name/Kürzel u. Qualifikation der gemäß Mindestanzahl geforderten Mitarbeiter)
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation der pädagog. Leitung des Hort-Trägers gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der pädagog. Leitung des Hort-Trägers mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Erzieher“ oder "Sozialpädagoge" oder gleichwertig gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Erzieher“ oder "Sozialpädagoge" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung der pädagogischen Leitung des Hort-Trägers [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild "Kinderbetreuung/Kindertageseinrichtung" ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind.anforderung sind 3 Jahre Berufserfahrung der pädagogischen Leitung des Hort-Trägers im Leistungsbild "Kinderbetreuung/Kindertageseinrichtung".
Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen für die Wertbarkeit der einzelnen Referenz:
- Bei der eingereichten Referenz handelt es sich um die Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung.
- Der Betrieb der Einrichtung durch diese Trägerschaft muss mindestens seit dem 01.01.2021 erfolgen und in einem gültigen Vertragsverhältnis derzeit weiter bestehen.
Die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
- Bezeichnung d. beauftragten Trägers bzw. ggf. der ARGE,
- ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
- ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit dem UnterAN,
- Projektbezeichnung/-beschreibung,
- AG mit akt. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
- Anzahl der Betreuungsplätze in der außerschulischen Kita (max. Punktzahl bei >=76 Plätze),
- Vorliegen eines pädagog. Konzepts (Konzept ist als Nachweis beizulegen),
- Höchstzahl von 30 Schließtagen,
- Projektdarstellung zur Erläuterung der Trägerschaft, max. 2 DIN A4 / 1 DIN A3 Seite, zzgl. Seiten für Nachweis d. pädag. Konzeptes, zur textlichen Beschreibung der Einrichtung (Art und Anzahl der Gruppen, Anzahl und Alter der Kinder, Personalschlüssel, pädagogisches Konzept, Verpflegungskonzept etc) inkl. Foto der Einrichtung)
Zusatzpunkte (werden je Unterkategorie nur 1x vergeben, es genügt, wenn die Unterkategorie bei einer Referenz erfüllt ist) für:
- langjährige Trägerschaft (Betrieb der Einrichtung seit mindestens 10 Jahren),
- Möglichkeit der Betreuung für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von bis zu 14 Jahren,
- staatliche Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach dem BayKiBiG (oder vergleichbar),
- Betreungsangebot während der Ferienzeiten (max. Punktzahl bei < 20 Schließtage),
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der AG behält sich auch vor Unterlagen nachzufordern, aber es besteht kein Anspruch auf Nachforderung.