Beschreibung der Beschaffung
Die KV Nordrhein hat bereits in den eigenen Räumlichkeiten am Standort Düsseldorf, Tersteegenstraße 9, eine Kindertagesstätte eingerichtet und zum 01.01.2020 eröffnet. Eine Bedarfserhebung unter den Mitarbeitern der KV Nordrhein hat gezeigt, dass der Bedarf an Kinderbetreuung hoch ist und viele der Beschäftigten mit Kindern ein Interesse an Betreuungsplätzen im eigenen Haus hätten. Auf dieser Basis hat der Vorstand sich dazu entschlossen, die Möglichkeit einer Kindertageseinrichtung im eigenen Haus zu prüfen und schließlich umzusetzen. Dies gilt auch für den Standort Köln. Im Zuge des Neubaus Köln am Butzweilerhof ist auch für diesen Standort eine Kindertagesstatte geplant. Die Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis liegt bereits vor, der Bauantrag für den Neubau inkl. Kita ist genehmigt, der Bau läuft bereits. Planmäßige Fertigstellung ist voraussichtlich Q4/2022.
Der Auftragnehmer übernimmt die Trägerschaft einer zweigruppigen Kindertagesstätte am Standort Köln. Diese bietet Platz für ca. 30 Kinder mit einer U3 und einer Ü3 Gruppe. Es werden ausschließlich Vollzeitkontingente (45 Std.) angeboten.
Der Auftragnehmer stellt rechtzeitig und vollständig alle Anträge für notwendige Genehmigungen an zuständige Behörden. Dazu gehört neben der Einholung der Betriebserlaubnis insbesondere die Beantragung möglicher Fördermittel. Dies meint
a. die initiale Beantragung des Mietkostenzuschusses sowie von Fördermitteln für die Ausstattung. Sollten sich die Rahmenbedingungen bis zur initialen Beantragung der Fördermittel maßgeblich ändern (z.B. Höhe der jeweiligen Fördermittel), ist es möglich, dass der Träger nach Aufforderung durch den Auftraggeber statt eines Mietkostenzuschusses Investitionskosten für den Neubau beantragt.
b. die fortwährende Sicherstellung der maximalen Fördermittel während der gesamten Vertragslaufzeit.
Die Räume sowie eine Außenfläche von ca. 466 qm für die Kindertagesstätte werden dem Auftragnehmer zur Miete (der Mietvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen) zur Verfügung gestellt. Der Mietvertrag wird für 10 Jahre geschlossen. Sowohl die Innen- als auch Außenfläche werden neu gebaut und bis zum Betrieb möbliert zur Verfügung gestellt.
Die Erstausstattung wird vollständig bereitgestellt, dies umfasst auch das pädagogische Spiel- und Beschäftigungsmaterial. Die KV Nordrhein wird die Kita schlüsselfertig und startbereit an den Auftragnehmer übergeben.
Ebenso kommt die KV Nordrhein für Ersatzbeschaffungen auf, lediglich etwaige Förderbeträge werden angerechnet.
Der Auftragnehmer erstellt nach Zuschlag ein umfassendes Möblierungskonzept. Dies umfasst die Erstellung, Präsentation vor dem Auftraggeber und mindestens drei Änderungsschleifen. Ziel ist die Erstellung produktneutraler Leistungsverzeichnisse, auf dessen Basis der Auftraggeber die Möblierung (Erstausstattung inkl, pädagogisches Spiel - und Beschäftigungsmaterial) öffentlich ausschreiben kann. Das fertige Konzept und die Leistungsverzeichnisse sollen dem Auftraggeber drei Monate nach Zuschlag vorliegen.
Eine Betriebserlaubnis ist vom Auftragnehmer zu stellen. Die Kita ist in erster Linie für die Mitarbeiter der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vorgesehen, weshalb die Platzvergabe nur in Absprache mit dem Auftraggeber erfolgt. Eine Aufnahme oder Zuweisung von Stadtteil- oder anderen externen Kindern kann nach Absprache erfolgen.
Es sind die nachfolgenden Öffnungszeiten einzuhalten: Montag- Donnerstag: 07.00 bis 17.15 Uhr, Freitag 07.00 bis 16 Uhr; Ferienschließung nur zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an Feiertagen in Nordrhein-Westfalen und an Fortbildungstagen (max. 5 pro Jahr).
Die Zeiten für das Bringen und Abholen der Kinder werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
Die Kindertagesstätte soll voraussichtlich im 1. Quartal 2023 in Betrieb gehen.
Die von den Eltern zu tragenden Kita-Gebühren orientieren sich an den städtischen Vorgaben und werden direkt an die Stadt Köln gezahlt. Das Verpflegungsentgelt wird vom Auftragnehmer eingezogen ("Essensgeld") und ist im Angebot vom Auftragnehmer zu benennen.
Der Auftragnehmer trägt unmittelbar alle Sach- und Betriebskosten, die für die Unterhaltung und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Außen- und Innenflächen sowie für die Betreuung der Kinder erforderlich sind. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer sämtliche Kosten der Einrichtung, soweit diese nicht von sonstigen Kostenträgern aufzubringen sind. Die Gelder aus öffentlichen Förderprogrammen werden entsprechend den Zuwendungszwecken auf den Erstattungsbetrag der KV Nordrhein angerechnet.
Der Auftragnehmer ist für die Einstellung und Bezahlung des Personals zuständig. hierbei handelt es sich, mit Ausnahme von Unterstützungskräften (bspw. Hauswirtschaftskräfte) ausschließlich um pädagogisches Fachpersonal. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass jeder eingeplante Mitarbeiter eine entsprechende Ausbildung besitzt und ein erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge vorlegen kann.
Es wird mindestens der gesetzl. Personalschlüssel angewendet. Bei der Auswahl ist der Auftraggeber grundsätzlich zu beteiligen. Der Auswahlprozess soll eigeninitiativ durch den Auftragnehmer erfolgen, vor einer Einstellungszusage, muss der Auftraggeber allerdings informiert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne Mitarbeiter abzulehnen.
Zudem stellt der Bieter mit seinem Angebot einen deutschsprachigen Projektleiter vor, der während der Implementierungsphase sowie der späteren Vertragslaufzeit als erster Ansprechpartner für den Auftraggeber fungiert.
Der Wechsel von Mitarbeitern gegenüber den im Angebot vorgestellten oder bereits eingesetzten Mitarbeitern während der Tätigkeit bedürfen der Zustimmung der KV Nordrhein. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die neuen Mitarbeiter mindestens gleicher Qualifikation sind, wie die im Angebot vorgestellten bzw. zuvor eingesetzten Mitarbeiter.
Die beim Austausch von Mitarbeitern entstehenden Übergabe- und Einarbeitungszeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass hierdurch keine Beeinträchtigungen bei der Leistungserbringung entstehen.
Grundsätzlich hat der Auftragnehmer mit einem festen Personalstamm zu planen. Eine hohe Fluktuation an Mitarbeitern ist zu vermeiden. Der Bieter reicht mit dem Angebot ein detailliertes Personalkonzept ein.
Es ist ein pädagogisches Konzept mit Angebotsabgabe vorzulegen. Dieses soll neutral gehalten sein (Sprachförderung nur der deutschen/Muttersprache, ohne religiösen Ansatz) und mind. auf folgende Themen eingehen:
- Pädagogischer Grundgedanke
- Tagesablauf
- Selbstverständnis der ErzieherInnen
- Gesundheitsförderung
- Eingewöhnungskonzept
- Inklusion
- Bewegung und Ruhe
- Sprachförderung (nur deutsche Sprache)
- Partizipation der Eltern und Kinder
- Dokumentation
Sämtliche detaillierten Informationen zur Leistungserbringung und den vertraglichen Rahmenbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.