Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (durch Unterauftragnehmer als Eignungsleihe) zu berufen, so sind die benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls vorzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eignungsunterlagen ein Teilnahmeformular erstellt. Dieser ist zu verwenden.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.
4. Weitere Unterlagen im Teilnahmewettbewerb, die eingereicht werden müssen:
Auszug aus dem Bundeszentralregister (einfaches polizeiliches Führungszeugnis) der Geschäftsleitung in Kopie, welches nicht älter als 3 Monate ist.
Beschreibung zur beruflichen Befähigung des Personals, welches für die ausgeschriebene Leistung zum Einsatz kommen soll.
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.
Ein Nachweis über Erfahrungen mit dem Betrieb einer KiTa wird erbracht.
Das entsprechende Personal wird unter Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes eingesetzt.
Kein Entzug der Betriebserlaubnis für eine andere Einrichtung des Trägers. Der Entzug der Betriebserlaubnis ist grundsätzlich ein Ausschlusskriterium.
Bei der Versorgung mit Mittagessen werden die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Tageseinrichtungen erfüllt.
Weder ein Insolvenzverfahren, noch ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist gestellt. Der Betriebsträger befindet sich nicht in Liquidation.
Schutz der erhobenen Sozialdaten entsprechend § 61 Abs. 3 SGB VIII (Datenschutzvereinbarung).
Sicherstellung, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen einer Straftat entsprechend § 72a SGB VIII verurteilt worden sind.
Verpflichtung, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entsprechend § 8a und
§ 45 SGB VIII wahrzunehmen.
Die Erhebung von Elternentgelten erfolgt entsprechend der Entgeltordnung der Stadt Schorndorf.
Die Anmeldung und Platzvergabe erfolgen zentral durch die Stadt Schorndorf entsprechend den Kriterien zur Platzvergabe in der jeweils gültigen Fassung.