Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreuung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden. - für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: 34-2022
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreuung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreuung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-18 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 055-142724
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 08.04.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDMSZ
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 08.04.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDMSZ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreuung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreuung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Bezeichnung des Loses: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Heinrich-Bußmann-Schule, Ludwig-Uhland-Realschule
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Lünen-Altlünen, ProfilSchule Lünen, Realschule Lünen-Altlünen, Realschule Lünen-Brambauer
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 44532 Lünen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Den Vergabeunterlagen liegt eine Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärung und Nachweise bei.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann der Bieter, sofern er nicht präqualifiziert ist, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vergabeverordnung vorlegen. Sh. Bewerbungsbedingungen, Formular 511 EU, Ziffer 6.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann der Bieter, sofern er nicht präqualifiziert ist, eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Vergabeverordnung vorlegen. Sh. Bewerbungsbedingungen, Formular 511 EU, Ziffer 6.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagsentscheidung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Der Auftraggeber kann in diesem Fall den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagsentscheidung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken bzw. einer anderen, für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei zugänglichen Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei der Abgabe ihres Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsvordruck entsprechend mitteilen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken bzw. einer anderen, für den öffentlichen Auftraggeber kostenfrei zugänglichen Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei der Abgabe ihres Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer im Angebotsvordruck entsprechend mitteilen.
Sofern vom Auftraggeber Erklärungen und Nachweise gefordert werden, die nicht in den genannten Datenbanken enthalten sind, müssen diese ergänzend mit dem Angebot eingereicht werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
sh. Vergabeunterlagen.
- Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung bestehen nach dem TVgG-NRW (Tariftreue/Mindestentlohnung)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) (VOL/B)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-14 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit mit der Schule und dem Schulträger
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Hausaufgabenbetreuung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Förderung von Schüler:innen
Bewegte Schule
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entwicklung kreativer Lernprozesse
Preis (Gewichtung): 0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammearbeit mit der Schule und dem Schulträger
Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 08.04.2022, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der in § 20 Abs. 3 VgV genannten 6-Tage-Frist beantwortet werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDMSZ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 055-142724 (2022-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 70-2022
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lünen ist Trägerin von 2 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 2 Gesamtschulen, wobei nur eine Gesamtschule die Möglichkeit der Kapitalisierung von Fördermittel in Anspruch nimmt. Für 8 dieser Schulen mit zurzeit 4075 Schüler:innen vergibt die Stadt Lünen die Trägerschaft zur Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten neu. Es handelt sich dabei um 6 weiterführende Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags (geb. GS), Geschwister-Scholl-Gesamtschule und ProfilSchule Lünen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen laut Grundlagenerlass 1 "Grundlagen" Absatz 1.2 (Anlage 8) alle Schüler:innen verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche an den Ganztagsangeboten teil. Der zukünftige Träger ist nicht für das Ganztagsangebot zuständig, d. h. die Zahl der vom zukünftigen Träger zu betreuenden Schüler:innen ist nicht mit der Gesamtschülerzahl gleichzusetzen. Vielmehr ist diese abhängig von der Zahl der Schüler:innen, die sich für die Angebote angemeldet haben. Die Teilnahme ist durchweg freiwillig. Durchgeführt werden die Betreuungsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2026. Entsprechend des Schulgesetzes NRW § 7 beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das 1. Schulhalbjahr endet mit dem 31. Januar.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Die Stadt Lünen ist Trägerin von 2 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 2 Gesamtschulen, wobei nur eine Gesamtschule die Möglichkeit der Kapitalisierung von Fördermittel in Anspruch nimmt. Für 8 dieser Schulen mit zurzeit 4075 Schüler:innen vergibt die Stadt Lünen die Trägerschaft zur Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten neu. Es handelt sich dabei um 6 weiterführende Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags (geb. GS), Geschwister-Scholl-Gesamtschule und ProfilSchule Lünen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen laut Grundlagenerlass 1 "Grundlagen" Absatz 1.2 (Anlage 8) alle Schüler:innen verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche an den Ganztagsangeboten teil. Der zukünftige Träger ist nicht für das Ganztagsangebot zuständig, d. h. die Zahl der vom zukünftigen Träger zu betreuenden Schüler:innen ist nicht mit der Gesamtschülerzahl gleichzusetzen. Vielmehr ist diese abhängig von der Zahl der Schüler:innen, die sich für die Angebote angemeldet haben. Die Teilnahme ist durchweg freiwillig. Durchgeführt werden die Betreuungsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2026. Entsprechend des Schulgesetzes NRW § 7 beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das 1. Schulhalbjahr endet mit dem 31. Januar.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Die Stadt Lünen ist Trägerin von 2 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 2 Gesamtschulen, wobei nur eine Gesamtschule die Möglichkeit der Kapitalisierung von Fördermittel in Anspruch nimmt. Für 8 dieser Schulen mit zurzeit 4075 Schüler:innen vergibt die Stadt Lünen die Trägerschaft zur Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten neu. Es handelt sich dabei um 6 weiterführende Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags (geb. GS), Geschwister-Scholl-Gesamtschule und ProfilSchule Lünen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen laut Grundlagenerlass 1 "Grundlagen" Absatz 1.2 (Anlage 8) alle Schüler:innen verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche an den Ganztagsangeboten teil. Der zukünftige Träger ist nicht für das Ganztagsangebot zuständig, d. h. die Zahl der vom zukünftigen Träger zu betreuenden Schüler:innen ist nicht mit der Gesamtschülerzahl gleichzusetzen. Vielmehr ist diese abhängig von der Zahl der Schüler:innen, die sich für die Angebote angemeldet haben. Die Teilnahme ist durchweg freiwillig. Durchgeführt werden die Betreuungsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2026. Entsprechend des Schulgesetzes NRW § 7 beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das 1. Schulhalbjahr endet mit dem 31. Januar.
Die Stadt Lünen ist Trägerin von 2 Gymnasien, 3 Realschulen, 2 Hauptschulen und 2 Gesamtschulen, wobei nur eine Gesamtschule die Möglichkeit der Kapitalisierung von Fördermittel in Anspruch nimmt. Für 8 dieser Schulen mit zurzeit 4075 Schüler:innen vergibt die Stadt Lünen die Trägerschaft zur Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten neu. Es handelt sich dabei um 6 weiterführende Halbtagsschulen und 2 Schulen des gebundenen Ganztags (geb. GS), Geschwister-Scholl-Gesamtschule und ProfilSchule Lünen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen laut Grundlagenerlass 1 "Grundlagen" Absatz 1.2 (Anlage 8) alle Schüler:innen verpflichtend an mindestens drei Tagen in der Woche an den Ganztagsangeboten teil. Der zukünftige Träger ist nicht für das Ganztagsangebot zuständig, d. h. die Zahl der vom zukünftigen Träger zu betreuenden Schüler:innen ist nicht mit der Gesamtschülerzahl gleichzusetzen. Vielmehr ist diese abhängig von der Zahl der Schüler:innen, die sich für die Angebote angemeldet haben. Die Teilnahme ist durchweg freiwillig. Durchgeführt werden die Betreuungsangebote für Schüler:innen der Sekundarstufe I im Zeitraum vom 01. August 2022 bis zum 31. Juli 2026. Entsprechend des Schulgesetzes NRW § 7 beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Das 1. Schulhalbjahr endet mit dem 31. Januar.
Bezeichnung des Loses: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Friedenstr. 12, 44532 Lünen
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Die Auftraggeberin vergibt die Trägerschaft für die Pädagogische Übermittagsbetreu-ung eine Durchführung von Ganztagsangeboten in der Sekundarstufe I in Halbtagsschulen und in Schulen des gebundenen Ganztags. Nach dem Grundlagenerlass (Anlage 9) muss jede weiterführende Schule, die als Halbtagsschule geführt wird, ab dem 01.02.2009, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunter-richt eine "Pädagogische Übermittagsbetreuung" der Schüler:innen gewährleisten. Darüber hinaus sollen die Halbtagsschulen im Hinblick auf die Förderbedarfe und Inte-ressen der Schüler:innen sowie die Bedarfe der Eltern ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- und Kulturangebote) bereitstellen. Die Teilnahme ist für Schüler:innen nicht verpflichtend. An gebundenen Ganztagsschulen sollen die bestehenden Ganztagsangebote unterstützt und ergänzt werden.
Bezeichnung des Loses: Geschwister-Scholl-Gesamtschule, Holtgrevenstr. 2-6, 44532 Lünen
Heinrich-Bußmann-Schule, Bebelstr. 54, 44532 Lünen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ludwig-Uhland-Realschule, Preußenstr. 162, 44532 Lünen
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Lünen-Altlünen, Rudolph-Nagell-Str. 21, 44534 Lünen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: ProfilSchule Lünen, Friedhofsstr. 4, 44536 Lünen
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Realschule Lünen-Altlünen - Rudolph-Nagell-Str. 23, 44534 Lünen
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Realschule Lünen-Brambauer, Brechtener Str. 63, 44536 Lünen
Losnummer: 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: