Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen an den Standorten Altenhundem und Bilstein, Meggen und Maumke sowie Elspe und Oedingen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und sonstigen Betreuungsgruppen an Grund-schulen der Stadt Lennestadt
156101LEN400122”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen...”
Kurze Beschreibung
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen an den Standorten Altenhundem und Bilstein, Meggen und Maumke sowie Elspe und Oedingen
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: St. Agatha-Schule
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Ort der Leistung: Olpe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“St. Agatha-Schule, Hauptstandort Hochstraße 16 A, 57368 Lennestadt, Teilstandort (Pfarrheim Bilstein) Freiheit 50 A, 57368 Lennestadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe der Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und die sonstigen Betreuungsgruppen inkl. der Ferienbetreuung und Betreuung an den beweglichen Ferientagen
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Kooperationsvereinbarung kann insgesamt 2 mal für jeweils ein Schuljahr verlängert werden.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Franziskus-Schule
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Franziskus-Schule, Hauptstandort Johannes-Dosch-Straße 2, 57368 Lennestadt, Teilstandort Osterfeldstraße 10, 57368 Lennestadt”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Oene-Elspe-Tal-Schule
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oene-Elspe-Tal-Schule, Hauptstandort Pfarrer-Brill-Weg 12, 57368 Lennestadt, Teilstandort Kastanienweg 26, 57368 Lennestadt”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eignungsnachweise:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124), siehe https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignungsnachweise:
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124), siehe https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
- Eigenerklärung, dass die eingesetzten Mitarbeiter/innen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen
- Eigenerklärung, dass alle eingesetzten Mitarbeiter/innen die Mindestanforderungen laut Runder-lass "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreu-ungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" des Ministeriums für Schule und Weiterbil-dung vom 23.12.2010 in der aktuellen Fassung erfüllen
- Nachweis der gleichzeitigen Betreuung von mind. 40 SuS pro Schuljahr im Rahmen der Offenen Ganztagsschule über mind. 5 Schuljahre (verschiedene Standorte möglich); Vorlage mind. einer Referenz
Alle Eignungsanforderungen sind abschließend in den Vergabeunterlagen definiert, siehe folgender Link: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/116390
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen den Vorgaben
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen den Vorgaben
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 22.03.2018. Die
geforderten Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen sind Bestandteil des Angebotes.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Es handelt sich um die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen gemäß § 64 VgV ff. im offenen Verfahren.
Wertungskriterien:
Erfahrung...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen gemäß § 64 VgV ff. im offenen Verfahren.
Wertungskriterien:
Erfahrung mit 10 %
Konzept und Qualität mit 30 %
Personal mit 30 %
Preis mit 30 %
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-10-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und
die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung...”
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und
die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite
www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen.
Unterlagen sind bis zum 19.10.2022, 10:00 Uhr vollständig über die Vergabeplattform
www.vergabe.rib.deherunterzuladen. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch in Textform über die
Vergabeplattform möglich. Die elektronischen Angebote sind als Upload auf der Vergabeplattform
www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der verwendeten Vergabeplattform www.vergabe.rib.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirskregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48427
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251/411-1691📞
Fax: +49 251/411-2165 📠
Quelle: OJS 2022/S 175-496634 (2022-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Trägerschaften für die offenen Ganztagsangebote und sonstigen Betreuungsgruppen an Grundschulen der Stadt Lennestadt
156101LEN400122”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 984 325 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 175-496634
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: St. Agatha-Schule
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: KIG Kinder im Ganztag gGmbH
Postort: Olpe
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Olpe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 022 700 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Franziskus-Schule
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: JuLeS e. V.
Postort: Lennestadt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 991 200 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Oene-Elspe-Tal-Schule
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 970 425 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 251-4110📞
Fax: +49 251-4112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachunggenannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
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Quelle: OJS 2022/S 235-676618 (2022-12-01)