Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Mettlach vergibt die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach. Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung für die folgenden Leistungsphasen:
— Lph 1: Grundlagenermittlung,
— Lph 2: Vorplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Lageplan des Grundstücks, grober Flächenbedarf) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen oder Informationen verfügbar, die von den Bietern angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung wurden die folgenden Leistungen EU-weit ausgeschrieben:
1. Projektsteuerung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach,
2. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (AGr 1-8) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich einzelne Bewerber/Bieter für die o.g. Leistungen bewerben/ein Angebot abgeben. Die Abgabe mehrerer Angebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung“ sind nicht zulässig. Die Abgabe mehrerer Angebote eines Bieters/einer Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 2.737.000 EUR ist die derzeit geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 27) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die KG 300 + 400 entfallen davon rund 1,85 Mio. EUR netto.