Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Bauaufgabe werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Bewerbungsverfahren.
Mit Angebotsabgabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen, dass eine entsprechende Versicherung inclusive der geforderten Deckungssummen im Auftragsfall abgeschlossen werden kann. Der tatsächliche Abschluss der Versicherung ist bei Beauftragung nachzuweisen.
Es werden insgesamt mindestens 3 und maximal 5 Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aufgeführten Ausschlusskriterien nicht auszuschließen sind (die somit die formalen Kriterien erfüllen), die Mindestkriterien erfüllen und im Rahmen der Eignung (inhaltliche Kriterien) die höchste Punktzahl im Vergleich zu den anderen Bewerbern erzielen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Die formalen Kriterien und Ausschlusskriterien werden in nachfolgenden Formblättern abgefragt:
▪ Formblattanlage „Organisation und Berufszulassung“ (mind. 3 Ingenieure Fachbereich TWP)
▪ Formblattanlage „Bewerbergemeinschaft“
▪ Formblattanlage „Ausschlussgründe nach GWB“
▪ Formblattanlage „Subplanereinsatz“
▪ Formblattanlage „Verpflichtung zum Mindestentgelt“
▪ Formblattanlage „Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen“
▪ Formblattanlage „Berufshaftpflichtversicherung“
Die in den Formblattanlagen a) und b) enthaltenen Kriterien sind Eignungskriterien. Sie sind nach der ihnen zuerkannten Bedeutung untereinander in Form von Punkten gewichtet und werden entsprechend
im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet. Die Gewichtung ist den Bewerbern in den Formblattanlagen transparent gemacht:
A) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung der Projektleitung“: Es können insgesamt 2 Referenzen benannt werden. Es werden lediglich Referenzen mit Abschluss der erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2017 bis heute berücksichtigt. Die Auftraggeberin fordert von dem als Projektleitung vorgesehenen Mitarbeiter die folgenden Mindestanforderungen:
▪ Als Referenzen werden zwei Projekte aus dem Bereich Hochbau für Gebäude § 50 Abs. 1 HOAI 2021 gefordert, die durch den als Projektleiter vorgesehenen Mitarbeiter geleitet wurden (nicht: als stellvertretende Projektleitung).
▪ Es müssen bei mindestens einer Projektreferenz mindestens die Leistungsphasen 1-6 der Tragwerksplanung vollständig erbracht worden sein.
▪ Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen KGR 300 und 400 müssen bei mindestens einer Projektreferenz mind. 6,0 Millionen EUR (brutto) betragen haben.
B) Formblattanlage „Erbrachte Leistungen / Fachliche Eignung des Unternehmens“: Es können insgesamt maximal 3 Referenzen benannt werden. Es werden lediglich Referenzen mit Abschluss der erbrachten Leistungen nach dem 01.01.2017 bis heute berücksichtigt. Die Auftraggeberin fordert als Unternehmensreferenzen die folgenden Mindestanforderungen:
▪ Alle eingereichten Referenzen werden aus dem Bereich Hochbau für Gebäude § 50 Abs. 1 HOAI 2021 gefordert.
▪ Es müssen bei mindestens zwei Projektreferenzen mindestens die Leistungsphasen 1-6 der Tragwerksplanung vollständig erbracht worden sein.
▪ Die anrechenbaren Kosten der Kostengruppen KGR 300 und 400 müssen bei mindestens zwei Projektreferenzen mind. 6,0 Millionen EUR (brutto) betragen haben.
▪ Bei mindestens zwei Projektreferenzen müssen Erfahrungen im Holzbau nachgewiesen werden.
Diese Anforderungen können im Rahmen von maximal 3 Referenzprojekten nachgewiesen werden. Die Anforderungen können aber nicht nochmals aufgesplittet werden (beispielsweise Leistungsphasen 2-4 erbracht in Projektreferenz 1 und Leistungsphasen 5-6 erbracht in Projektreferenz 2).
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Mindestanforderung durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht sein.