Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2011 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
- LPH 2 gemäß HOAI Par. 51 im Referenzzeitraum selbst erbracht
- LPH 3 gemäß HOAI Par. 51 im Referenzzeitraum selbst erbracht
- LPH 4 gemäß HOAI Par. 51 im Referenzzeitraum selbst erbracht
- LPH 5 gemäß HOAI Par. 51 im Referenzzeitraum selbst erbracht
- LPH 6 gemäß HOAI Par. 51 im Referenzzeitraum selbst erbracht
- LPH 8 (besondere Leistung) im Referenzzeitraum selbst erbracht
- Bauwerkskosten gem. DIN 276 KG 300-400 (brutto) >10 Mio.
- Honorarzone nach HOAI >= III
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Weitgespanntes Tragwerk mit Spannweiten ≥ 20m
- Honorarzone nach HOAI >= IV
- Gebäude mit 5 Vollgeschossen oder mehr
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der LPH 2-6 und 8, im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist . Der Beginn der Leistungsphase hingegen kann auch außerhalb des Referenzzeitraums liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.