Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis Erfüllung geforderte Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektr. über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. §73 (3) VgV;
5) Angabe gem. §53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. §36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. §47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123/124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister gem. §44 (1) i.V.m. §46 (3) Nr. 6 VgV;
13) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre Bereich TWP gemäß Teil 4 §51ff HOAI in € brutto) mind. 200.000 €
14) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
15) Mindestref A + B. gem. Pkt. III.1.3);
16) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) und stellv. Projektleiter (stellv PL) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3); keine Personalunion zw. PL und stellv. PL, mind. Abschl. Master oder Dipl.-Ing. Bereich Bauing.-wesen oder vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung (BE);
17) Nicht deutschspr. Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtwichtung 100%; davon:
1) Mindestref. A - TWP Neubau Gebäude; 36%, davon:
1.a) erbr. Lph, 18%;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto, 18%;
2) Mindestref. B - TWP Neubau o. Sanierung Gebäude, 46%, davon:
2.a) erbr. Lph, 18%;
2.b) BWK (KG 300+400) in EUR brutto, 18%;
2.c) Öffentl. Nutzung, 10%
3) Ref. aus zusätzl. Ref.-liste; 18%, davon:
Ref. Z.1 - Erfahrungen TWP Umsetzung von Klimaschutzzielen bzw. Nachhaltigkeitsanforderungen (mind. Photovoltaik oder Fassaden- oder Dachbegrünung oder Holzbau- bzw. Holzhybridbauweise), 18%;
Weitere Unterkriterien können der beigefügten BM entnommen werden.