Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahlentsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Gewichtung 8 %
< 125.000 Euro: 1 Punkt
>125.000 - 250.000 Euro: 2 Punkte
> 250.000 - 375.000 Euro: 3 Punkte
> 375.000 Euro: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - Gewichtung 3 x 23%
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone IV und höher: 1 Punkt
Planen filigraner Tragwerke: 2 Punkte
Statische Ertüchtigung im Bestand: 1 Punkt
II.2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 1: 0,5 Punkte
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 0,5 Punkte
Leistungsphase 5: 0,5 Punkte
Leistungsphase 6: 0,5 Punkte
II.3 Die Vergleichbarkeit der Bruttogrundfläche (BGF)
weniger als 1.000 m2: 1 Punkt
> 1.000 m2 - 2.000 m2: 2 Punkte
> 2.000 m2 - 3.000 m2: 3 Punkte
mehr als 3.000 m2: 4 Punkte
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Büro/Personal - Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
bis 1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2 - 3 Mitarbeiter: 2 Punkte
4 - 5 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 5 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2 Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung1 Mitarbeiter: 1 Punkt
1 Mitarbeiter: 1 Punkte
2 Mitarbeiter: 2 Punkte
3 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte