Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abtransport von ca. 15.000 t deklariertem Aushub- und Abbruchmaterial sowie die fachgerechte Entsorgung in hierfür zugelassene Anlagen.
Für die Baumaßnahme wurde ein Massenmanagement- und -verwertungskonzept (Mavek) erstellt, das auf den Ergebnissen der Baugrundvorerkundung sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen über die geplante Baumaßnahme basiert. Auf dieser Basis erfolgte eine Abschätzung der zu verwertenden Mengen. Sie sind erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann.
Die Materialien können, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein. Vor dem Hintergrund der Abfallminimierung wird eine Trennung der unterschiedlich belasteten Materialien durch den Altlastenkoordinator (AK) anhand organoleptischer Kriterien sowie den Erkenntnissen aus den Vorerkundungen durchgeführt. Im Hinblick auf die weitere Entsorgung wird das Material mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z 0 bis größer Z 2) gemäß Leitfaden zu den Eckpunkten - Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen
sowie Tagebauen (LVGBT, Stand: 23.12.2019) - bzw. der Deponie-Verordnung (DepV, Stand 30.06.2020) eingestuft. Ebenso ist die Entsorgung von Bauschutt gemäß ZTV-wwG StB By 05
Gegenstand dieses Vertrages.
Es ist zu beachten, dass das zu verwertende kontaminierte Aushubmaterial aus verschiedenen Bauphasen stammt und daher über den Ausführungszeitraum diskontinuierlich anfällt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass je nach separiertem Aushubmaterial auch Kleinmengen (z. B. nur eine LKW-Fuhre oder Haufwerke kleiner als 25 t) anfallen können, die entsprechend zu verwerten sind.
Derzeit ist auf dem Gelände der Baumschule südlich der Gotthardstraße und westlich der
Willibaldstraße eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche West) vorgesehen, auf der ein Teil des
Materials zwischengelagert werden kann. Da auf dieser BE-Fläche West nur begrenzter Platz zur
Verfügung steht, wird ein Teil des Materials auf Bereitstellungsflächen (BSF) bis etwa 20 km
Entfernung zur BE-Fläche West zwischengelagert werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die BE-Fläche West vorzugsweise über eine ausgewiesene
Logistikroute angefahren werden muss. Die Gesamtzahl an LKW-An- und Abfahrten pro Tag zur
BE-Fläche West ist auf 65 für die gesamte Baumaßnahme beschränkt. Um einen fristgerechten
Abtransport von der BE-Fläche West gewährleisten zu können, ist daher eine Abstimmung mit dem
Altlastenkoordinator und der Baufirma bzw. der örtlichen Bauüberwachung von großer Bedeutung.
Der Abruf der ausgeschriebenen Leistungen kann nur erfolgen, wenn die zuständigen Behörden am
Abfallentstehungsort (in München: Landesamt für Umwelt und Referat für Klima- und Umweltschutz)
keine Bedenken gegen die geplante Art und Weise der Entsorgung anmelden und die jeweiligen
behördlichen Genehmigungen vorliegen.
Zur Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation und zur Klärung auftretender Fragen ist für
die Vertragsabwicklung seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner inkl. Stellvertreter zu benennen. Bei Änderungen der Ansprechpartner ist der AG unverzüglich zu informieren.
Nach Beauftragung und mit Aufladung des Materials geht das Material in den Verantwortungsbereich
des Auftragnehmers über.
Bei der Entsorgung des Materials und insbesondere bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (LAGA - Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit vom 09.02.2021 und Bayerisches Landesamt für Umwelt - Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern) sind die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen zwingend zu beachten.