Die zu vergebende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen je Los und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
- Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von E-Schrott (Sammelgruppe 5)
- Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altmetall (Mischschrott und Buntmetall)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: BSK-2022-023
Kurze Beschreibung:
“Die zu vergebende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen je Los und die...”
Kurze Beschreibung
Die zu vergebende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen je Los und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-04 📅
Datum des Beginns: 2023-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 126-358806
ABl. S-Ausgabe: 126
Quelle: OJS 2022/S 126-358806 (2022-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Total value of the procurement: 2 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und2) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 1 und2) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichenWerte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2022/S 209-597692 (2022-10-24)