Transport von festen Gärresten (AVV-Nr. 190604) und Bioabfall (AVV-Nr. 200301) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zur Kompost- und Biogasanlage Hennickendorf
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von ca. 20.700 to festen Gärresten (AVV-Nr. 190604) und ca. 1.000 to Bioabfall (AVV-Nr. 200301) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zur Kompost- und Biogasanlage Hennickendorf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 1000002845
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von ca. 20.700 to festen Gärresten (AVV-Nr. 190604) und ca. 1.000 to Bioabfall (AVV-Nr. 200301)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von ca. 20.700 to festen Gärresten (AVV-Nr. 190604) und ca. 1.000 to Bioabfall (AVV-Nr. 200301) von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zur Kompost- und Biogasanlage Hennickendorf.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-27 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-30 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 189-534695
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 189-534695 (2022-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“siehe II.1.1”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
“Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V. 2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.”
Quelle: OJS 2023/S 003-006693 (2022-12-30)