Am Standort Halstenbek muss das dortige Gleichrichterwerk ersetzt werden. Somit besteht die Notwendigkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme eines weiteren transportablen Gleichrichterwerkes Hamburg- (fortan „tGW HH2“ genannt). Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW HH 2) soll hier zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung eingesetzt werden.Das tGW HH 2 soll aus 4 Modulen bestehen. Die vollständige Funktionsfähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2022-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleichrichter
Referenznummer: 22FEI62410
Kurze Beschreibung:
Am Standort Halstenbek muss das dortige Gleichrichterwerk ersetzt werden. Somit besteht die Notwendigkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme eines weiteren transportablen Gleichrichterwerkes Hamburg- (fortan „tGW HH2“ genannt). Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW HH 2) soll hier zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung eingesetzt werden.Das tGW HH 2 soll aus 4 Modulen bestehen. Die vollständige Funktionsfähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
Am Standort Halstenbek muss das dortige Gleichrichterwerk ersetzt werden. Somit besteht die Notwendigkeit der Beschaffung und Inbetriebnahme eines weiteren transportablen Gleichrichterwerkes Hamburg- (fortan „tGW HH2“ genannt). Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW HH 2) soll hier zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung eingesetzt werden.Das tGW HH 2 soll aus 4 Modulen bestehen. Die vollständige Funktionsfähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleichrichter📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaltanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Pinneberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Da das tGW HH1 während der Realisierung des Ersatzneubaus des GW HB am Standort des GW Eidelstedt gebunden ist und der „Hamburg-Takt“ sowie die Angebotsverdichtung der S-Bahn HH GmbH zusammen mit dem HVV im Rahmen des beschlossenen Verkehrsbesorgungsvertrages hier eine kurzfristige Realisierung / Netzertüchtigung fordert, muss zeitnah ein zweites transportables Gleichrichterwerk (tGW HH 2) beschafft werden. Die kommende Angebotsverbesserung der S-Bahn auf dieser hochfrequentierten Strecke steht unter besonderem politischem Druck und höchstem öffentlicher Interesse seitens der FHH. Aus Gründen der Gewährleistung einer optimaler höchstmöglichen Verfügbarkeit und Gewährleistung größtmöglicher Versorgungssicherheit ist hier ein technisch und insbesondere elektrotechnisch identisches transportables modulares Gleichrichterwerk zu beschaffen, wie das derzeit in Erstellung befindliche tGW HH1.
Da das tGW HH1 während der Realisierung des Ersatzneubaus des GW HB am Standort des GW Eidelstedt gebunden ist und der „Hamburg-Takt“ sowie die Angebotsverdichtung der S-Bahn HH GmbH zusammen mit dem HVV im Rahmen des beschlossenen Verkehrsbesorgungsvertrages hier eine kurzfristige Realisierung / Netzertüchtigung fordert, muss zeitnah ein zweites transportables Gleichrichterwerk (tGW HH 2) beschafft werden. Die kommende Angebotsverbesserung der S-Bahn auf dieser hochfrequentierten Strecke steht unter besonderem politischem Druck und höchstem öffentlicher Interesse seitens der FHH. Aus Gründen der Gewährleistung einer optimaler höchstmöglichen Verfügbarkeit und Gewährleistung größtmöglicher Versorgungssicherheit ist hier ein technisch und insbesondere elektrotechnisch identisches transportables modulares Gleichrichterwerk zu beschaffen, wie das derzeit in Erstellung befindliche tGW HH1.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Fähigkeiten:
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vertrag
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vertragsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
siehe Formblatt zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationenwerden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 197-560749 (2022-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4562993.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-24 📅
Gesamtwert des Auftrags: 4562993.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.