Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und
des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
wird folgendes System zugrunde gelegt:
1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber
einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder
zu korrigieren.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG,
nach § 19 MiLoG oder nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann
nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den
in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen
werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt
weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards,
die sich aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung
sowie aus der Eigenerklärung "Fachkundenachweis"
(Formblatt) ergeben.
4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten
Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält
sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
berücksichtigen.
5. Alle Bewerber welche die vorgenannten Eignungskriterien und Mindestktiterien erfüllt haben, werden im Zuge der Eignungsprüfung gemäß der Referenzangaben entsprechend bewertet. Der Auftraggeber behält sich durch eine Begrenzung der
Teilnehmer vor, nur die maximal 4 Bestplatzierten zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied)
- Eigenerklärung Fachkundenachweis
- Bewerbergemeinschaftserklärung (Im Falle von Bewerbergemeinschaften)
- Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Im Falle von Eignungsleihe)
- Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer Nachunternehmen (NU) sofern erforderlich
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen
beigefügt.