Ausgeschrieben ist die hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus einem Teilgebiet des Landkreises München (unverbindlich geschätzte Jahresmenge 2.600 Mg/a). Die zu verwertenden Bioabfälle stammen aus den Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreises München. Sie werden an den Werktagen einer Woche (Mo bis einschl. Sa) im Holsystem (Biotonne) von Dritten erfasst und beim künftigen Auftragnehmer entweder bei einer von ihm betriebenen und genehmigten Verwertungsanlage (falls innerhalb eines Radius von 55 km (Luftlinie) zum Punkt 48.04423942313573, 11.444456189109868 (Google-Maps-Koordinaten gelegen) oder einer von ihm betriebenen und genehmigten Umladestation angeliefert. Über die Anlagen muss der Bieter bereits verfügen. Die Grundlaufzeit des Vertrages soll vom 01.01.2023 für vier Jahre bis einschl. 31.12.2026 reichen mit der Verlängerungsoption über drei weitere Jahre. Falls die Anlage außerhalb des o.g. Radius liegt, ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen auch der Transport der Abfälle von der Umladestation zur Verwertungsanlage. Anforderungen an Transport und Verwertung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben ist die hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus einem Teilgebiet des Landkreises München (unverbindlich geschätzte Jahresmenge 2.600 Mg/a). Die zu verwertenden Bioabfälle stammen aus den Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreises München. Sie werden an den Werktagen einer Woche (Mo bis einschl. Sa) im Holsystem (Biotonne) von Dritten erfasst und beim künftigen Auftragnehmer entweder bei einer von ihm betriebenen und genehmigten Verwertungsanlage (falls innerhalb eines Radius von 55 km (Luftlinie) zum Punkt 48.04423942313573, 11.444456189109868 (Google-Maps-Koordinaten gelegen) oder einer von ihm betriebenen und genehmigten Umladestation angeliefert. Über die Anlagen muss der Bieter bereits verfügen. Die Grundlaufzeit des Vertrages soll vom 01.01.2023 für vier Jahre bis einschl. 31.12.2026 reichen mit der Verlängerungsoption über drei weitere Jahre. Falls die Anlage außerhalb des o.g. Radius liegt, ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen auch der Transport der Abfälle von der Umladestation zur Verwertungsanlage. Anforderungen an Transport und Verwertung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ausgeschrieben ist die hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus einem Teilgebiet des Landkreises München (unverbindlich geschätzte Jahresmenge 2.600 Mg/a). Die zu verwertenden Bioabfälle stammen aus den Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreises München. Sie werden an den Werktagen einer Woche (Mo bis einschl. Sa) im Holsystem (Biotonne) von Dritten erfasst und beim künftigen Auftragnehmer entweder bei einer von ihm betriebenen und genehmigten Verwertungsanlage (falls innerhalb eines Radius von 55 km (Luftlinie) zum Punkt 48.04423942313573, 11.444456189109868 (Google-Maps-Koordinaten gelegen) oder einer von ihm betriebenen und genehmigten Umladestation angeliefert. Über die Anlagen muss der Bieter bereits verfügen. Die Grundlaufzeit des Vertrages soll vom 01.01.2023 für vier Jahre bis einschl. 31.12.2026 reichen mit der Verlängerungsoption über drei weitere Jahre. Falls die Anlage außerhalb des o.g. Radius liegt, ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen auch der Transport der Abfälle von der Umladestation zur Verwertungsanlage. Anforderungen an Transport und Verwertung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-399447
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Zur Bewertung des technischen Anlagenkonzepts und der Anwendung der Zu-schlagskriterien werden v.a. folgende Angaben abgefragt:
-Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F02). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und des Betreibers angegeben werden.
-Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei
auf folgende Punkte einzugehen:
-Durchführung der Übernahme und Verwertung der Bioabfälle
-Wenn vorhanden: Nennung der Übergabestelle mit Adresse
-Wenn vorhanden: Allgemeine Durchführung der Übernahme der Bioabfälle von der Übergabestelle
-Transport der Bioabfälle zur Verwertungseinrichtung
-Verwertung der Bioabfälle mit Darstellung des Verwertungskonzepts
Zur Bewertung des technischen Anlagenkonzepts und der Anwendung der Zu-schlagskriterien werden v.a. folgende Angaben abgefragt:
-Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F02). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und des Betreibers angegeben werden.
-Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei
auf folgende Punkte einzugehen:
-Durchführung der Übernahme und Verwertung der Bioabfälle
-Wenn vorhanden: Nennung der Übergabestelle mit Adresse
-Wenn vorhanden: Allgemeine Durchführung der Übernahme der Bioabfälle von der Übergabestelle
-Transport der Bioabfälle zur Verwertungseinrichtung
-Verwertung der Bioabfälle mit Darstellung des Verwertungskonzepts
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Landkreisgebiet München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, montags bis samstags abgeholt und täglich zur Verwertungseinrichtung (gegebenfalls zur Umladestation) des AN verbracht.
Im Landkreisgebiet München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, montags bis samstags abgeholt und täglich zur Verwertungseinrichtung (gegebenfalls zur Umladestation) des AN verbracht.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2023 für eine Dauer von zunächst vier Jahren mit einer Verlängerungsoption über drei Jahre auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren zu vergeben.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2023 für eine Dauer von zunächst vier Jahren mit einer Verlängerungsoption über drei Jahre auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
•Annahme der Bioabfallmengen direkt an der Verwertungsanlage
•Gegebenenfalls Stellung einer Umladestation
•Gegebenenfalls Transport der Bioabfallmengen von der Umladestation zur Verwertungseinrichtung
•Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls.
Die prognostizierten Bioabfallmengen (ca. 2.600 Mg) können sich in den Folgejahren ändern.
Das Entsorgungsgebiet von Gebiet West umfasst die Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des Landkreisgebiets München.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2023 für eine Dauer von zunächst vier Jahren mit einer Verlängerungsoption über drei Jahre zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert er sich nach Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2026) einmalig um weitere 36 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Zur Bewertung des technischen Anlagenkonzepts und der Anwendung der Zu-schlagskriterien werden v.a. folgende Angaben abgefragt:
-Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F02). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und des Betreibers angegeben werden.
-Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F02). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und des Betreibers angegeben werden.
-Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei
auf folgende Punkte einzugehen:
-Durchführung der Übernahme und Verwertung der Bioabfälle
-Wenn vorhanden: Nennung der Übergabestelle mit Adresse
-Wenn vorhanden: Allgemeine Durchführung der Übernahme der Bioabfälle von der Übergabestelle
-Transport der Bioabfälle zur Verwertungseinrichtung
-Verwertung der Bioabfälle mit Darstellung des Verwertungskonzepts
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gräfelfing, Schäftlarn, Planegg, Neuried
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L 124).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu verge-benden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L 124).
-Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.500.000,00 EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertrags-zeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L 124).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.500.000,00 EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertrags-zeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L 124).
-Angabe von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von Bioabfall vorwiegend aus Haushaltungen im Holsystem (Biotonne) im kommunalen Auftrag oder Unterauftrag, unter Angabe des Auftragszeitraumes und der Jahresanliefermenge sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Falls Transporte oder die Umladung von Abfällen zu erbringen sind, wird mindestens eine Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte solche Leistungen mit den vorgenannten Anforderungen hinsichtlich der anzugebenden Daten und der Herkunft des Bioabfalls verlangt. Die Jahresmenge muss nicht der zur Ausschreibung stehenden entsprechen. Ausschlaggebend für die Wertbarkeit der Referenz ist die Qualität des behandelten Abfalls (Bioabfall aus kommunalem Auftrag im Holsystem). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
-Angabe von mindestens einem Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von Bioabfall vorwiegend aus Haushaltungen im Holsystem (Biotonne) im kommunalen Auftrag oder Unterauftrag, unter Angabe des Auftragszeitraumes und der Jahresanliefermenge sowie Angaben zum AG (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Falls Transporte oder die Umladung von Abfällen zu erbringen sind, wird mindestens eine Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte solche Leistungen mit den vorgenannten Anforderungen hinsichtlich der anzugebenden Daten und der Herkunft des Bioabfalls verlangt. Die Jahresmenge muss nicht der zur Ausschreibung stehenden entsprechen. Ausschlaggebend für die Wertbarkeit der Referenz ist die Qualität des behandelten Abfalls (Bioabfall aus kommunalem Auftrag im Holsystem). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt F01).
-Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit.
-Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt F01 bzw. Formblatt L 235)
-Zum Beleg der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit ist im Formular F01 darzulegen, dass der Bieter für die Auftragsdurchführung während der Vertragslaufzeit über ausreichende Verwertungskapazitäten verfügt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
-Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Verwertung von Bioabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Verwertung von Bioabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01).
-Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme und Verwertung der Bioabfälle ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO VI Norm einhalten (siehe Formblatt F01).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Transportentfernung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfahrenskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Kompostes / der Gärreste
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieausnutzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wasserstofferzeugung
Preis (Gewichtung): 50 %
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Die Bindefrist wird auf den 08.11.2022 gesetzt, da ein Gremiumsbeschluss erforderlich ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und
der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 140-399447 (2022-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TED51/2022-249339
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben ist die hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus einem Teilgebiet des Landkreises München (unverbindlich geschätzte
Jahresmenge 2.600 Mg/a). Die zu verwertenden Bioabfälle stammen aus den Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des
Landkreises München. Sie werden an den Werktagen einer Woche (Mo bis einschl. Sa) im Holsystem (Biotonne) von Dritten erfasst und beim
künftigen Auftragnehmer entweder bei einer von ihm betriebenen und genehmigten Verwertungsanlage (falls innerhalb eines Radius von 55
km (Luftlinie) zum Punkt 48.04423942313573, 11.444456189109868 (Google-Maps-Koordinaten gelegen) oder einer von ihm betriebenen und
genehmigten Umladestation angeliefert. Über die Anlagen muss der Bieter bereits verfügen. Die Grundlaufzeit des Vertrages soll vom
01.01.2023 für vier Jahre bis einschl. 31.12.2026 reichen mit der Verlängerungsoption über drei weitere Jahre. Falls die Anlage außerhalb des
o.g. Radius liegt, ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen auch der Transport der Abfälle von der Umladestation zur
Verwertungsanlage. Anforderungen an Transport und Verwertung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Ausgeschrieben ist die hochwertige Verwertung von Bioabfällen aus einem Teilgebiet des Landkreises München (unverbindlich geschätzte
Jahresmenge 2.600 Mg/a). Die zu verwertenden Bioabfälle stammen aus den Gemeinden Gräfelfing, Planegg, Neuried und Schäftlarn des
Landkreises München. Sie werden an den Werktagen einer Woche (Mo bis einschl. Sa) im Holsystem (Biotonne) von Dritten erfasst und beim
künftigen Auftragnehmer entweder bei einer von ihm betriebenen und genehmigten Verwertungsanlage (falls innerhalb eines Radius von 55
km (Luftlinie) zum Punkt 48.04423942313573, 11.444456189109868 (Google-Maps-Koordinaten gelegen) oder einer von ihm betriebenen und
genehmigten Umladestation angeliefert. Über die Anlagen muss der Bieter bereits verfügen. Die Grundlaufzeit des Vertrages soll vom
01.01.2023 für vier Jahre bis einschl. 31.12.2026 reichen mit der Verlängerungsoption über drei weitere Jahre. Falls die Anlage außerhalb des
o.g. Radius liegt, ist Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen auch der Transport der Abfälle von der Umladestation zur
Verwertungsanlage. Anforderungen an Transport und Verwertung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Im Landkreisgebiet München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst,
montags bis samstags abgeholt und täglich zur Verwertungseinrichtung (gegebenfalls zur Umladestation) des AN verbracht.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und
Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Der Landkreis München beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zu Übernahme und Verwertung von Bioabfall ab dem 01.01.2023 für eine
Dauer von zunächst vier Jahren mit einer Verlängerungsoption über drei Jahre auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen
Verfahren zu vergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert er sich nach Ablauf der Grundlaufzeit (31.12.2026) einmalig um weitere 36 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher
gekündigt wird.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-10-18 📅
Name: Wurzer Umwelt GmbH
Postanschrift: Am Kompostwerk 1
Postort: Eitting
Postleitzahl: 85462
Land: Deutschland 🇩🇪 Erding
🏙️
Name: Högl Kompost- und Recycling GmbH
Postanschrift: Dietrichsdorf 5
Postort: Volkenschwand
Postleitzahl: 84106
Land: Kelheim
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.