Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es gilt das Formblatt L 212 EU, sowie:
Für den Eignungsnachweis werden folgende Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung, dass die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an die Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsschutz (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie von Handeln/Makeln und ggf. Lagern oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Hartkunststoff zum Leistungsbeginn über die Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) verfügt (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems und den Transport von Hartkunststoffen ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens nachweislich die EURO VI Norm einhalten (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Niederlassung oder Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) in einem Radius von max. 70 km (gerundet auf volle km) um den Ort Dasing (Bahnhof Dasing) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01).
- Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit. (siehe Formblatt F01).
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen (siehe Formblatt F01):
a) Fristgerechte Gestellung der Sammelbehältnisse
b) Durchführung von Übernahme, Transport inkl. Verwiegung der Hartkunststoffe.
c) Darstellung des Konzeptes zur Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Hartkunststoffe.
d) Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter
- Erklärung zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung Eintragung im Berufs-/Handeslregister (s. Formblatt L 124).
Zusätzliche Erläuterungen/Belege können angefordert werden.