Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen im Landkreis Aichach-Friedberg

Landratsamt Aichach-Friedberg

Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen im Landkreis Aichach-Friedberg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-16 Auftragsbekanntmachung
2022-03-18 Ergänzende Angaben
2022-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 0450-5/1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen im Landkreis Aichach-Friedberg
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aichach-Friedberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Aichach-Friedberg
Postanschrift: Münchener Straße 9
Postleitzahl: 86551
Postort: Aichach
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: gabriel.weiss@lra-aic-fdb.de 📧
Telefon: +49 825192-268 📞
Fax: +49 825192480-268 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/117dbeed-f401-4494-8f63-3d6a50784b14 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/117dbeed-f401-4494-8f63-3d6a50784b14 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-21 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 036-093366
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Aichach-Friedberg betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Hartkunststoff. Organisiert ist die Hartkunststoffsammlung über ein Bringsystem an derzeit 13 Sammelstellen (Wertstoffhöfe). Während der Vertragslaufzeit wird der weitere Betrieb dreier dieser Sammelstellen (Friedberg-Stätzling, Mering, Obergriesbach) geprüft. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoff im Landkreis Aichach-Friedberg im Bringsystem an den 13 Wertstoffhöfen. Der Landkreis Aichach-Friedberg beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoff ab dem 01. Juli 2022 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
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- Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 14 Sammelcontainer).
- Übernahme und Abfuhr des Hartkunststoffs an den Sammelstellen ca. 240 Mg/a
- Vermarktung/Verwertung des Hartkunststoffs ca. 240 Mg/a
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird. Von dieser Vertragsverlängerungsoption kann zweimal Gebrauch gemacht werden. Der Vertrag endet spätestens am 30.06.2027.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es gilt das Formblatt L 212 EU, sowie:
Für den Eignungsnachweis werden folgende Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung, dass die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an die Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).
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- Erklärung zur Berufsgenossenschaft und Unfallversicherungsschutz (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Übernahme und Transport (Beförderung) sowie von Handeln/Makeln und ggf. Lagern oder Behandeln (evtl. Verwerten) von Hartkunststoff zum Leistungsbeginn über die Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) verfügt (siehe Formblatt F01).
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- Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme von den Sammelstellen des Bringsystems und den Transport von Hartkunststoffen ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens nachweislich die EURO VI Norm einhalten (siehe Formblatt F01).
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- Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoffen zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Niederlassung oder Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) in einem Radius von max. 70 km (gerundet auf volle km) um den Ort Dasing (Bahnhof Dasing) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01).
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- Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit. (siehe Formblatt F01).
- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen (siehe Formblatt F01):
a) Fristgerechte Gestellung der Sammelbehältnisse
b) Durchführung von Übernahme, Transport inkl. Verwiegung der Hartkunststoffe.
c) Darstellung des Konzeptes zur Vorbereitung zur Vermarktung/Verwertung der Hartkunststoffe.
d) Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter
- Erklärung zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124).
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- Erklärung Eintragung im Berufs-/Handeslregister (s. Formblatt L 124).
Zusätzliche Erläuterungen/Belege können angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die Regelungen gemäß Formblatt L 212 EU. Ergänzend sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt L124).
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- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.500.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden, 500.000,00 EUR für Vermögensschäden sowie 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01).
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Weiter erklärt der Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00 Mio. EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt L F01).
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Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die Regelungen gemäß Formblatt L 212 EU. Ergänzend sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen
zu Übernahme und Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Abfällen (ca. 240 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
Vermarktung/ Verwertung von Hartkunststoffen (ca. 240 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung (z. B. Angabe der Anzahl an Fahrzeugen (inkl. Ersatzfahrzeuge)) das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F01). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden
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- Benennung und Beschreibung des Standorts / der Standorte für die Verwiegung der Hartkunststoffe (siehe Formblatt F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 235)
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Die Bieter sind gemäß § 55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): klimaneutrale Abfuhr/Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 90

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/117dbeed-f401-4494-8f63-3d6a50784b14 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Deutsche eVergabe (https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab.
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Weiteres siehe Auftragsunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden,
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2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2392) geändert worden ist, insbesondere:
- § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3 geregelten Fällen, zu verlängern,
1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen nicht spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16 Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum vier Tage, oder
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2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Vergabeunterlagen vornimmt.
Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Quelle: OJS 2022/S 036-093366 (2022-02-16)
Ergänzende Angaben (2022-03-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-152984
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 036-093366
ABl. S-Ausgabe: 58

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 058-152984 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-244218
ABl. S-Ausgabe: 89

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Aichach-Friedberg betreibt in seinem Landkreisgebiet in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein flächendeckendes System zur Erfassung von Hartkunststoff. Organisiert ist die Hartkunststoffsammlung über ein Bringsystem an derzeit 13 Sammelstellen (Wertstoffhöfe). Während der Vertragslaufzeit wird der weitere Betrieb dreier dieser Sammelstellen (Friedberg-Stätzling, Mering, Obergriesbach) geprüft. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoff im Landkreis Aichach-Friedberg im Bringsystem an den 13 Wertstoffhöfen. Der Landkreis Aichach-Friedberg beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Hartkunststoff ab dem 01. Juli 2022 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:- Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 14 Sammelcontainer).- Übernahme und Abfuhr des Hartkunststoffs an den Sammelstellen ca. 240 Mg/a- Vermarktung/Verwertung des Hartkunststoffs ca. 240 Mg/aDie angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-19 📅
Name: REMONDIS Süd GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2022/S 089-244218 (2022-05-04)