Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentlichen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebs-organisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechtsvorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen.
- Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG
vorliegt.
- Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n).
- Zertifizierung der Verwertungsanlage nach EN ISO 9001 in der aktuellen Version.
- Es sind mindestens drei Referenzen vorzulegen, bei der Sie die Leistung mit dem ausgeschriebenen Auftrag in Art und Entsorgungsmenge (mind. 80 % vom Gesamtvolumen) innerhalb der letzten 3 Jahre ausgeführt haben.
- Darstellung des Entsorgungsweges der zu übernehmenden Abfälle.
- Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss wegen der Anlieferung mit Abfallsammelfahrzeugen in einem Radius von höchstens 20 km um den Mittelpunkt des Gelsenkirchener Stadtgebietes (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee) liegen.
- Die Ermittlung der tatsächlichen Streckenlänge in Kilometer ist vom Bieter über google maps durchzuführen, und ist mittels eines Kartenausdrucks mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie an bestimmten Samstagen (feiertagsbedingte Verschiebung der Abfuhr im Holsystem, s. u.) von 6:00 Uhr bis 15.00 Uhr) zur Übernahme der Papier-/Pappe-/Kartonagenabfälle zur Verfügung stehen
- Die Anfahrt muss über öffentliche bzw. entsprechend ausgebaute Straßen uneingeschränkt gewährleistet und möglich sein. Die gesamte Fahrfläche der Übernahme-/Entsorgungsanlage muss so ausgebaut sein, dass eine problemlose Befahrung mit Sammel- bzw. Transportfahrzeugen und Containerzügen von GELSENDIENSTE möglich ist.
- Die Abladestelle für die gesammelten Papier-/Pappe-/Kartonagenabfälle muss zur Sicherung der Qualität witterungsgeschützt (mindestens überdacht) sein. Für ein zügiges Abladen ist eine durchgängig lichte Höhe des Daches von mindestens 7,5 m erforderlich.
- Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass eine Entladung der im Rahmen dieser Ausschreibung zur Anlieferung berechtigten bzw. benannten Sammel- und Transportfahrzeuge inkl. Eingangs- und Ausgangsverwiegung innerhalb von ca. 20 Minuten durchgeführt wird.
- Die Betriebs- bzw. Benutzungsordnung muss Einmannbetrieb der Anlieferfahrzeuge zulassen.
- Die Übernahme-/Entsorgungsanlage muss so dimensioniert sein, dass die Sammel-/Transportfahrzeuge und Containerzüge von GELSENDIENSTE ohne Rückwärtsfahrt die Abladestelle auf der Übernahme-/Entsorgungsanlage erreichen können oder der Betreiber der Übernahme-/Entsorgungsanlage hat qualifizierte Einweiser zur Verfügung zu stellen. Als Rückwärtsfahrt ist nicht das Zurückstoßen zu verstehen, bei der das Fahrzeug eine wenige Meter umfassende Strecke zurücksetzt, um die Ladung (hier PPK) an der unmittelbaren Abladestelle abzuladen.
- Am Übergabepunkt muss eine geeichte LKW-Waage für die Verwiegung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 40 Mg mit mindestens einer Länge von 12 m vorhanden sein.
- Die Beladung Fahrzeuge des/der von dem/den Dualen System/en beauftragten Transportunternehmen muss durch Beschäftigte der Übernahme-/Entsorgungsanlage mit geeignetem Ladegerät erfolgen und ist hinsichtlich der Vorlaufzeiten zwischen Auftragnehmer und dem/den Dualen System/en abzustimmen. Die Verladezeit soll einschließlich Ein- und Ausgangsverwiegung je 25 Mg 50 Minuten nicht überschreiten.
- Die Erstellung der laufenden Mengenstromnachweise unter Berücksichtigung der Vorschriften und Vorgaben der dualen Systeme sind so zu führen, dass GELSENDIENSTE die Möglichkeit hat, die anteiligen Verkaufsverpackungen, die nicht von den Dualen Systemen selbst verwertet werden, nach den Vorgaben der dualen Systeme anzuzeigen beziehungsweise abzurechnen.
- Die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift ist verbindlich.