Bedingungen für die Vertragserfüllung
Präqualifizierte Unterenhmen können die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eignungsnachweise auch durch Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen.
Als weitere Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Leistungskonzept (Verwertungskonzept) zur beabsichtigten Durchführung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wobei das Leistungskonzept, dass der Prüfung der Plausibilität einer ordnungsgemäße Leistungserbringung dient, in aussagekräftiger, nachvollziehbarer Form die vorgesehenen Schritte zur Leistungserbringung darzustellen hat;
- Zertifizierung gemäß RAL-Gütezeichen Frischkompost (RAL-GZ 251 oder gleichwertig);
- Nachweise der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten und Handeln von gemischten Siedlungsabfällen (getrennt erfasste Bioabfälle) gem. Abfallschlüssel 20 03 01 der Anlage zu § 2 Abs. 1 Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und biologisch abbaubaren Abfällen gem. Abfallschlüssel 20 02 01 der Anlage zu § 2 Abs. 1 AVV oder gleichwertig;
- immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Lagerung und Behandlung von Abfällen oder gleichwertig.
Sollten die vorstehend geforderten weiteren Nachweise sowie die unter den Punkten III. 1. 1) bis 3) geforderten Eignungsnachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt werden, erfolgt die Aufforderung zur Vorlage mit eienr Frist von 5 Kalendertagen. Werden die Nachforderungen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Vom Bestbieter sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungserklärung nach § 12 und 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG - - Kontrollen und § 18 - Sanktionen;
- Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind vom Bestbieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zusätzlich folgende Erklärungen vorzulegen:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmes zur Beachung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Die Aufforderung zur Vorlage der Verpflichtungserkärungen nach dem ThürVgG durch den Bestbieter erfolgt mit einer Frist von drei Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.