Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen. Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden. Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: • Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem, • Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem, • Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall, • Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2022003456
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-15 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 135-385328
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis über die Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-08-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 135-385328 (2022-07-12)
Ergänzende Angaben (2022-07-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
An den Vergabeunterlagen wurden folgende Änderungen vorgenommen:1. Die Formblätter "L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung" und "L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung" wurden entfernt da keine Auftragsverarbeitung i.S. des Art. 28 DSGVO erfolgt2. Das Eignungskriterium zur "Beschreibung der Verwertungs- und Entsorgungswege" wurde als Kriterium ohne Wertung/Gewichtung hinterlegt3. Der in den Verfahrenshinweisen zum offenen Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) zum Leistungsverzeichnis enthaltene Hinweis zur Einreichung des Formblattes "L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" wurde dahingehend geändert, dass dies wie im Formblatt "L 211 EU Angebotsaufforderung" gefordert, erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen ist.
An den Vergabeunterlagen wurden folgende Änderungen vorgenommen:1. Die Formblätter "L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung" und "L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung" wurden entfernt da keine Auftragsverarbeitung i.S. des Art. 28 DSGVO erfolgt2. Das Eignungskriterium zur "Beschreibung der Verwertungs- und Entsorgungswege" wurde als Kriterium ohne Wertung/Gewichtung hinterlegt3. Der in den Verfahrenshinweisen zum offenen Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) zum Leistungsverzeichnis enthaltene Hinweis zur Einreichung des Formblattes "L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" wurde dahingehend geändert, dass dies wie im Formblatt "L 211 EU Angebotsaufforderung" gefordert, erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen ist.
Quelle: OJS 2022/S 145-415566 (2022-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 652 875 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.