Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab besteht aus 38 Gemeinden mit derzeit 94.838 Einwohnern (Stand: 31.12.2021). Die Landkreisfläche beträgt ca. 1.430 km². Weitere Informationen zum Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab und der Abfallwirtschaft sind unter www.neustadt.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
• Gestellung einer Übernahmeeinrichtung für Bioabfälle aus dem Holsystem,
• Übernahme des Bioabfalls aus dem Holsystem,
• Ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung von Bioabfall,
• Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 2022003456
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE), Dritte gemäß § 22 KrWG ab dem 01.01.2023 mit der Übernahme und Verwertung von Bioabfall (Abfälle aus der Biotonne) aus dem Landkreisgebiet zu beauftragen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-15 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 135-385328
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
“Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2022/S 135-385328 (2022-07-12)
Ergänzende Angaben (2022-07-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“An den Vergabeunterlagen wurden folgende Änderungen vorgenommen:1. Die Formblätter "L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung" und "L 2442 Erklärung...”
An den Vergabeunterlagen wurden folgende Änderungen vorgenommen:1. Die Formblätter "L 2441 Vertragsbedingungen - Auftragsverarbeitung" und "L 2442 Erklärung Auftragsverarbeitung" wurden entfernt da keine Auftragsverarbeitung i.S. des Art. 28 DSGVO erfolgt2. Das Eignungskriterium zur "Beschreibung der Verwertungs- und Entsorgungswege" wurde als Kriterium ohne Wertung/Gewichtung hinterlegt3. Der in den Verfahrenshinweisen zum offenen Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) zum Leistungsverzeichnis enthaltene Hinweis zur Einreichung des Formblattes "L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" wurde dahingehend geändert, dass dies wie im Formblatt "L 211 EU Angebotsaufforderung" gefordert, erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers einzureichen ist.
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Quelle: OJS 2022/S 145-415566 (2022-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 652 875 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von...”
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
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Quelle: OJS 2022/S 189-535107 (2022-09-26)