Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3
Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
2. Beschäftigtenzahl
Eigenerklärung zum Personalstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
3. Formblatt Angaben zu Annahmestellen
Anzugeben ist auch die erste der Übernahme durch den Bieter nachfolgende, sofern die erste
Annahmestelle nicht für eine Verwertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
4. Formblatt zur Genehmigung der Annahmestelle (je nach Alter und Anlagenart nach BImSchG,
AbfG/Planfeststellung, KrWG) für die Annahme der hier ausgeschriebenen Abfallart und Menge, im
Rahmen der vom AN gehändelten Gesamtdurchsatzmenge.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer.
5. EfbV-Zertifikat
alternativ: Eigenerklärung zur Einräumung der Kontroll- und Weisungsbefugnis entsprechend der
Entsorgungs-Fachbetriebsverordnung.
Dieser Punkt gilt auch für Nachunternehmer, sofern die erste Annahmestelle nicht für eine Ver-
wertung oder Beseitigung zertifiziert ist.
6. Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein
Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
7. Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung
stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
8. Erklärung zur elektronischen Datenerfassung
9. Eine Verfahrensbeschreibung des gesamten Behandlungsablaufes der Verwertung / Entsorgung
(AVV 20 01 40), hierzu gehört auch die Angabe, welcher Anteil einer Verwertung (getrennt nach
stofflicher und energetischer Verwertung) und welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird,
Ein Nachunternehmer ist anzugeben, soweit die Behandlung der überlassenen Gesamtmenge der
SRH der AVV 20 01 40 nicht an der eigenen Annahmestelle durchgeführt wird. Für den Fall des
Einsatzes von Nachunternehmern ist ebenfalls eine Verfahrensbeschreibung des dort
stattfindenden Behandlungsablaufes inklusive der Angabe, welcher Anteil einer Verwertung und
welcher Anteil einer Beseitigung zugeführt wird einzureichen.