Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
- Referenzangaben zu Leistungen, die nach Art und Menge mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Bezeichnung/Kurzbeschreibung der durchgeführten Dienstleistung, Auftragssumme (netto) und Ausführungszeitraum. Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt;
- Sofern das PPK von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage befördert werden muss (d.h. Übergabestelle und Verwertungsanlage sind nicht identisch): Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/ Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Die Zertifizierung muss mindestens die Tätigkeit der Beförderung von Altpapier (PPK) umfassen. Bzgl. der Tätigkeit der Verwertung muss gem. der Vergabeunterlagen zunächst kein solcher Nachweis vorgelegt werden. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann als Scan eingereicht werden.
Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS erfolgen.
Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung sowie den Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. der Zertifizierung nach DIN ISO 9000, DIN ISO 14000 oder EMAS des Unterauftragnehmers mit dem Angebot vorlegt.
- Angaben zum Verwertungsweg, d.h.:
- einschl. der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung/ Name der Verwertungsanlage (ggf. auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für das PPK des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a;
- einschl. der vorgesehenen Übergabestelle mit Standort/Adresse (im Angebotsschreiben einzutragen), Firma des Betreibers (falls abweichend von Bieter; im Angebotsschreiben einzutragen), Angaben zur Genehmigungsrechtlichen Zulässigkeit, insbesondere auch für die Entladung/Lagerung der ausgeschriebenen Abfälle (falls nicht zugleich Verwertungsanlage), Angaben zum Vorhandensein einer geeichten Fahrzeugwaage;
- zur Entsorgung von anfallenden Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen im PPK-Sammelgemisch.
- Ggf. Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage/ Übergabestelle, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen,
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
- Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme oder Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden PPK-Fraktionen für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrages bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten
- Angabe der zur Verwertung angenommenen PPK-Mengen der letzten drei Jahre
- Nachweis der schriftlichen Vereinbarung zwischen Bieter und Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG, sofern der konkrete Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung bereits benannt wurde
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.