Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die vermarktete bzw. verwertete Tonnage an Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) mindestens 5.000 Mg aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
- Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE sowie Ergänzungsformular mit Angaben zur Leistungserbringung
- Angaben zu Beschäftigten
- Verpflichtungserklärung nach HVTG
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar.
Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.