Überplanung sämtlicher niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen (Bahnübergänge) der neg-Strecke 9129 Tornesch - Uetersen zur Anpassung der Sicherung an die maßgeblichen verkehrlichen Verhältnisse.
Als nicht-bundeseigene Eisenbahn wendet die neg das Regelwerk VDV Schrift 363 (8/2020) an. Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig (LBV SH - Eisenbahnbehörde), für Planrecht das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV).
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der VDV 363 sind mit den Straßenbaulastträgern Stadt Uetersen, Stadt Tornesch und dem LBV SH NL Itzehoe genehmigungsfähige Entwürfe zu erarbeiten, Genehmigungsanträge zu stellen, Finanzierungsvereinbarungen vorzubereiten und die Bau- und Beschaffungsleistungen durchzuführen (entspricht Lph 1-9).
Maßgeblicher Rechtsrahmen ist § 18 AEG i.Verb.m. § 14a (1) UVPG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-31.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überplanung Bahnübergänge Tornesch - Uetersen
2-2022
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Überplanung sämtlicher niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen (Bahnübergänge) der neg-Strecke 9129 Tornesch - Uetersen zur Anpassung der Sicherung an die...”
Kurze Beschreibung
Überplanung sämtlicher niveaugleicher Eisenbahnkreuzungen (Bahnübergänge) der neg-Strecke 9129 Tornesch - Uetersen zur Anpassung der Sicherung an die maßgeblichen verkehrlichen Verhältnisse.
Als nicht-bundeseigene Eisenbahn wendet die neg das Regelwerk VDV Schrift 363 (8/2020) an. Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig (LBV SH - Eisenbahnbehörde), für Planrecht das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV).
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der VDV 363 sind mit den Straßenbaulastträgern Stadt Uetersen, Stadt Tornesch und dem LBV SH NL Itzehoe genehmigungsfähige Entwürfe zu erarbeiten, Genehmigungsanträge zu stellen, Finanzierungsvereinbarungen vorzubereiten und die Bau- und Beschaffungsleistungen durchzuführen (entspricht Lph 1-9).
Maßgeblicher Rechtsrahmen ist § 18 AEG i.Verb.m. § 14a (1) UVPG.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 700 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tornesch 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH 25436 Uetersen Uetersen und Tornesch sind eng benachbart und u.a. durch die neg-Strecke miteinander verbunden.,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH 25436 Uetersen Uetersen und Tornesch sind eng benachbart und u.a. durch die neg-Strecke miteinander verbunden., Norddeutsche Eisenbahn Niebüll GmbH 25436 Tornesch
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Beschreibung der Beschaffung:
“Überplanung Bahnübergänge im Stadtgebiet Tornesch
km 0,025
km 0,079
km 0,102
km 0,150
km 0,755” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 150 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tornesch 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Überplanung Bahnübergänge im Stadtgebiet Tornesch
km 0,244
km 0,373
km 0,436
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 150 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Uetersen 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Überplanung Bahnübergänge im Stadtgebiet Uetersen
km 1,578
km 1,664
km 1,706
km 2,067
km 2,328”
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Uetersen 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Überplanung Bahnübergänge im Stadtgebiet Uetersen
km 2,873 "Ossenpadd" + "Kleine Twiete"” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 150 000 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Uetersen 3 - Option
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Überplanung Bahnübergänge im Stadtgebiet Uetersen
km 3,123
km 3,232
km 3,317
km 3,904” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 200 000 💰
Beschreibung
Dauer: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufliche Erfahrung/Referenzen (Planung von technischen Bahnübergangssicherungsanlagen bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Berufliche Erfahrung/Referenzen (Planung von technischen Bahnübergangssicherungsanlagen bei NE);
Personalstärke.
Weitere Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen) geregelt und zu beachten!
Hierzu geforderte Eigenerklärungen und Nachweise:
- TL1: Referenzliste,
- TL2: Angaben der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte.
Einzelheiten zu TL1 und TL2 sind in den Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR, für Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Siehe III.1.1 bis III.1.3 und zu den Auswahlkriterien II.2.9
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 13 Abs. 1, 15 SektVO geführt. GWB und...”
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 13 Abs. 1, 15 SektVO geführt. GWB und Sektorenverordnung finden Anwendung.
Es sind elektronische (eVergabe-Plattform) Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen).In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3 veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für denTeilnahmeantrag bereit, deren Verwendung verbindlich ist, soweit keine EEE vorgelegt wird.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach dem Teilnahmewettbewerb gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Ein Zuschlag auf ein Erstangebot ist vorbehalten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch nur über die eVergabe-Plattform abzugeben.
Für die sonstige Kommunikation ist zu beachten, dass E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 SektVO an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Regelungen zu den Kommunikationsformen finden sich in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument "Bewerbungsbedingungen", Abschnitt IV.1)).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YULRZEV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 025-064529 (2022-01-31)